Amt

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Das Grundproblem des Gehorsams ist heute: Wie kann ich gehorsam sein, wenn der, dem ich gehorsam sein soll, selbst nicht gehorsam ist? Wie soll ich damit umgehen, wenn ein Weisungsbefugter Dinge tut oder gar anweist, die er nicht anweisen darf und die ich nicht tun kann, ja darf, ohne Christus zu verleugnen?

Die einfache Antwort lautet: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29).

Klingt gut und klar, hat aber einen gewaltigen Haken: Beschränkt sich der Gehorsam dann nicht darauf, den Vorgesetzten so lange zu gehorchen, wie sie Dinge wünschen und anordnen, die mir in den Kram passen? Und ist das überhaupt noch Gehorsam? Gerade bei kirchlichen Vorgesetzten, Geweihten solchen allzumal, sollte man eigentlich annehmen, daß sie, in persona Christi handelnd, im Normalfall den Willen Gottes besser ausdrücken und vertreten als ich. Dafür sind sie ja da. Wenn ich ihren Anweisungen meine persönlichen Auffassungen über Gott vorziehe, dann ist mein Gehorsam gar kein Gehorsam, sondern zufälliger Gleichklang.

Nein, Gehorsam besteht gerade darin, freiwillig auch das zu tun, was ich nicht von selbst getan hätte, und jemand anderem den Vorrang vor meinen eigenen Meinungen zu geben.

Wo aber ist dann die Grenze? Meint Gehorsam dann tatsächlich blinden Gehorsam, daß ich dem, dem ich gehorsam zu sein mich entschieden habe oder dem gehorsam zu sein mir vorgegeben ist, unter allen Umständen Folge leisten muß? So sehr ich zu Nibelungentreue neige: Μὴ γένοιτο! Aber wenn ich nur dann gehorsam sein darf, wenn ich die Richtigkeit des Befehls eingesehen habe, was bleibt dann vom Gehorsam?!

Die Frage ließ sich für mich nicht lösen und brachte mich in den letzten 10 Jahren regelmäßig in gewaltige Gewissenskonflikte. Des Rätsels Lösung war: der blinde Gehorsam ist eine recht moderne Erfindung, die noch nicht mal 400 Jahre alt ist.

Seine Ursprünge liegen im Zeitalter des Absolutismus, das in etwa mit dem 30jährigen Krieg beginnt. Tatsächlich gibt es die (in meinen Augen ausgesprochen stimmige!) Interpretation des 30jährigen Kriegs als eines Kriegs wider den angestrebten Absolutismus des deutschen (österreichischen) Kaisers. Bereits sein Auslöser zeigt das, nämlich die Einschränkung böhmischer Standesrechte und damit der vor-absolutistischen Libertät, die mehr mit unseren heutigen demokratischen Vorstellungen zu tun hat als die absolutistische Erbmonarchie mit der bis dahin üblichen Wahlmonarchie.

Anders als die Interpretation als nach-reformatorischer Religionskrieg (was nicht heißen soll, daß Religion keine Rolle gespielt hätte) erklärt diese Interpretation auch, warum katholisches Frankreich und protestantisches Schweden am selben Strang zogen und warum sich der katholische Kaiser recht schnell mit der katholischen Liga überwarf. Ironie der Geschichte: Der Kaiser wurde nie zum absoluten Herrscher, die Könige von Schweden und Frankreich schon.

Ebenso erklärt diese Interpretation, die dem Absolutismus selbst dort, wo er legal eingeführt wurde (wie in Schweden), die Legitimität abspricht (weil in Schweden der Reichstag, der die „Envälde“ zum Gesetz machte, von königlichen Truppen umstellt, mithin in seiner Entscheidung nicht frei war) und ihn als Diktatur versteht, die Wurzel der nach-monarchischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts im allgemeinen und warum im speziellen Hitler als großes Vorbild den absolutesten (und willkürlichsten) der absoluten Herrscher, Friedrich II., hatte.

Aber ich schweife ab. Bis zum Absolutismus und selbst noch bei den allgemein als philosophische Begründer des Absolutismus angesehenen Staatstheoretikern Thomas Hobbes und Jean Bodin wurde jede Herrschaft durch einen Vertrag begründet. Und das nicht nur theoretisch, sondern praktisch: Das gesamte vorabsolutistische Krönungszeremoniell drückte den Unterschied zwischen dem einzusetzenden Monarchen und „der Krone“, die Machtbalance zwischen Herrscher und Ständen aus, und der König wurde tatsächlich auf einen gegenseitigen Vertrag verpflichtet, in dem er die ständischen Freiheiten und Privilegien anerkennen und zu schützen versprechen mußte. Entsprechend gehörten ihm auch nicht die Krongüter, sondern er war nur ihr Nutznießer. So versteht man gleich viel besser, welche massive Sprengkraft in Ludwig XIV. Wort: „Der Staat bin ich“, liegt und was die Eigenkrönung absolutistischer Herrscher bedeutet!

Genau darin besteht der eigentliche Knackpunkt des Absolutismus, der häufig über das Zwischenstadium einer noch ständisch-libertär geprägten Erbmonarchie eingeführt wurde: Eine Herrscherdynastie bemächtigt sich des Staates und seines Besitzes. Jegliche dem entgegenstehenden Rechte und Freiheiten waren ihr dabei natürlich ein Dorn im Auge, weshalb sie Aristokratie und Bürgertum gleichermaßen ausschalten mußte. Das gelang in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich gut. Während in Schweden die Envälde in der Regel nach dem Tod des Monarchen wieder abgeschafft wurde, also sobald sich die Stände wieder trauten aufzumucken, gab es niemals eine stärkere und mächtigere absolute Herrschaft als die der Hohenzollern in Preußen. Die deutsche (preußische) Gehorsamstradition und Autoritätsgläubigkeit nimmt hier ihren Ursprung und gebiert hieraus ihren späten Bastard.

Die Idee des absoluten Gehorsams ist also die Erfindung einer illegitimen Diktatur, die zuvor bestehende (und sicher unvollkommene) Freiheitsrechte der Bevölkerung negierte (oder strenger: der Stände, wobei die Rechte und Privilegien der verschiedenen Stände sehr unterschiedlich ausfallen konnten; in manchen Ländern waren z.B. die Bauern in den Standesvertretungen repräsentiert, in anderen nicht). Letztlich maßen sich die absoluten Herrscher den Besitz zunächst der Krondomänen und später des ganzen Landes an – und zwar wörtlich in dem Sinne, daß sie die eigentlichen Eigentümer des Bodens sein. Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?

Natürlich wäre jeder erlaubte Widerspruch gegen solche Vorgänge desaströs. Mithin muß die absolute Herrschaft mit absolutem Gehorsam der Beherrschten einhergehen und ihn mit allen Mitteln – Geheimpolizeisystem, Spitzeltum, willkürliche Verhaftungen und blanke Gewalt – durchsetzen. Der blinde Gehorsam ist geboren.

Wichtig ist, zu verstehen, daß Gehorsam bis dahin an eine Gegenleistung gebunden war. Ein weiterer historischer Exkurs mag das verdeutlichen: Der Ursprung des Feudalwesens lag im Staatsversagen des untergehenden Römischen Reichs. Als dieses seine Bauern nicht mehr vor den vordringenden und marodierenden Germanen schützen konnte, begaben sich jene unter den Schutz lokaler Mächtiger, die eigene Polizei- und Kampftruppen aufbauten. Die Bauern verkauften ihr Land und letztlich sich selbst den regionalen Starken und bekamen im Gegenzug so etwas wie Rechtsdurchsetzung und Schutz vor Angriffen. Ja, das ist stark vereinfacht, aber die dem vorabsolutistischen System zugrundeliegenden Strukturen lassen sich damit tatsächlich besser verstehen: Der König hatte Recht und Schutz zu gewähren. Solange er dies zumindest ernsthaft versuchte, war ihm Gefolgschaft zu leisten. Wesentlich war, daß zumindest dem Versuch nach der Herrscher nach innen das Recht und nach außen militärischen Verteidung garantierte, so schlecht in vormodernen Zeiten der Rechtsschutz tatsächlich auch gewesen ist.

Entsprechend war etwa der Umgang mit Tyrannen kein so großes Gewissensproblem wie für die Verschwörer vom 20. Juli, die persönlich und bedingungslos auf Hitler vereidigt waren. Denn ein Tyrann zeichnete sich gerade dadurch aus, daß er seinen Teil des Vertrags nicht erfüllte und damit seinen Anspruch auf Gehorsam und Gefolgschaft verwirkte, wenngleich dadurch noch lange nicht der Tyrannenmord gerechtfertigt war, der aber infolgedessen auch erst sehr viel später überhaupt als mögliche Notwendigkeit in den Blick rückte. In gewisser Weise waren damit gewisse, wenn auch unvollkommene, vormoderne checks and balances gegeben.

Dasselbe Denken findet sich auch auf kirchliche Vorgesetze bezogen. Womit sich sofort der Konziliarismus erklärt, und mittelbar Gallikanismus, Febronianismus usw. Der Unterschied besteht freilich darin, daß Christus unbedingten Gehorsam fordern kann und darf sowie daß der Christ ihm diesen unbedingten Gehorsam auch leisten darf und muß. Christus kann nicht irren, Er kann nicht täuschen, Er kann nicht mißbrauchen.

Das gilt jedoch nicht so für seine weltlichen Vertreter. Deren Anspruch auf Gehorsam beruht zwar auf dem absoluten Gehorsam, der Christus zu leisten ist, sie können ihn aber nur für Christi Forderungen, nicht aber für ihre eigenen Wünsche beanspruchen. Entsprechend gibt es – bis heute auch ins Detail geklärte – enge Grenzen dessen, was ein Papst unfehlbar tun kann; und von alters her gibt es die Diskussion, ob ein häretischer Papst eo ipso seines Amtes verlustig geht. (Da gibt es praktische Probleme, z.B. wer das feststellen kann, ohne in den Konziliarismus abzugleiten, aber in der Theorie klar: Ja!)

Diese Grenze ist aber nicht durch meine persönlichen Vorstellungen von Christi Forderungen gesetzt, sondern kirchlich gesetzlich geregelt. Der Gehorsam, der dem Vorgesetzten geleistet werden muß, ist begrenzt auf das, was der Vorgesetzte im Rahmen seiner klar definierten Kompetenzen fordern kann. Dabei gilt nicht, daß der Vorgesetzte durch jeden Irrtum oder menschlicher Schwäche geschuldeter Ungeschicktheit den Anspruch auf Gehorsam verwirkt, sondern erst dort wo er wissentlich und willentlich seine Kompetenzen überschreitet.

Entsprechend endet jede Gehorsamsforderung eines kirchlichen Vorgesetzten dort, wo er systematisch:

  • selbst das Recht verletzt – und das nicht, weil er es nicht kennt, obwohl er das natürlich sollte, sondern weil es ihm egal ist (ja, das ist nichts anderes als Willkür);
  • den Schutz der ihm anvertrauten Gläubigen unterläßt (und das nicht, weil er sie vor den Wölfen nicht schützen kann, sondern weil er es, obwohl er könnte, nicht tut!)
  • die kirchliche Lehre leugnet (und das nicht, weil er sich ehrlich irrt, sondern weil ihm die kirchliche Lehre nicht in den Kram paßt!)
  • die Sakramente willkürlich verweigert oder gar nicht mehr spendet (nicht weil er z.B. physisch daran gehindert ist, sondern weil er bspw. zu faul ist, seinen Arsch rechtzeitig hochzukriegen, um dem Sterbenden vor dessen Tod die Sterbesakramente zu spenden).

Das Eintreten dieses Falles ist weiterhin nicht leicht festzustellen, zumal es hier alle möglichen Abstufungen zwischen einmalig und systematisch gibt und man dem Geweihte selbst dann noch für die Forderungen Christi, die er stellt, Gehorsam schuldet. Es bleibt eine Gewissensentscheidung im Einzelfall, die man sich nicht zu leicht machen darf, und sie hängt durchaus von den Umständen ab. Meine Gehorsamsverweigerung muß ultima ratio und verhältnismäßig bleiben, also nicht mehr Unheil anrichten, als ich zu vermeiden trachte.

Das Verständnis eines vertraglich geschuldeten Gehorsams, der ein entsprechendes Wohlverhalten des Vorgesetzten voraussetzt, also auf Gegenseitigkeit beruht, hilft aber, überhaupt einen Weg zu finden, den Gewissenskonflikt zu lösen.

Bischof Feige hält in einem Interview mit der KNA die Frauenordination für möglich und das Argumentieren mit der Tradition für unzureichend.

ad traditionem

Wenn es in der katholischen Kirche 2019 nicht mehr ausreicht, mit der Tradition zu argumentieren, dann ist Polen bereits offen. Es gibt kein legitimes theologisches Argument, das nicht aus der Tradition stammt. Das hat einfach mit den loci theologici zu tun, also den Quellen theologischer Argumente. Ohne allzusehr ins Detail gehen zu wollen, kennt die Kirche nur zwei aufeinander verwiesene Offenbarungsquellen, aus denen theologische Argumente abgeleitet werden können: Schrift und Tradition. Diese sind insofern aufeinander verwiesen als die Heilige Schrift selbst Teil der Tradition ist und die Tradition in ihrem Kern Schriftauslegung. Dabei ist die Tradition als der eine große und ununterbrochene Prozeß der Glaubensweitergabe von Generation zu Generation zu verstehen (Werbeblock: Wer zuviel Geld hat, kann sich ja mal meine Diplomarbeit über den „Kanon“ von Vinzenz von Lerin reinziehen, womit auch geklärt wäre, wo mein Pseudonym seinen Ursprung hat :-).

Aber meint Bischof Feige hier nicht etwas anderes mit Tradition, nämlich Gewohnheit? Nein! Ganz klar nein! Denn die vom kirchlichen Lehramt in Ordinatio Sacerdotalis aufgeführten Gründe gegen die Frauenordination sind nicht aus mehr oder weniger langen Gewohnheiten abgeleitet, sondern aus der Schrift, die mit Hilfe der Glaubensüberlieferung, also dem Prozeß der Tradition, ausgelegt wird.

Hier zeigt sich ein unanimis consensus patrum, ja saeculi – kein katholischer Autor kennt die Weihe von Frauen, die vielmehr als Zeichen heidnischer oder häretischer Gruppen verstanden wird, z.B. bei Gnostikern, Katharern und Waldensern. Dabei wird nicht aus Gewohnheit oder patriachalischer Misogynie argumentiert (wenngleich solche Argumente gelegentlich als Angemessenheitsgründe angeführt werden), sondern lehrmäßig – aus dem in der Schrift vorgefundenen Willen Christi heraus. Die ungebrochene Gewohnheit, dass die Kirche noch nie Frauen zur Priesterweihe zugelassen hat, kommt dann in den Argumenten von Paul VI. und Johannes Paul II. nur als äußere Bestätigung der bereits belegten inneren Überzeugung ins Spiel.

Natürlich setzt Bischof Feige auf die Zweideutigkeit des Begriffs und die – nach 50 katechesefreien Jahren erwartbare – Unkenntnis der Gläubigen über den Begriff der Tradition. Dieser Begriff ist in der landläufigen Wahrnehmung negativ besetzt und zu einem Synonym für Gewohnheit geworden. Er erwartet, daß bei den mehr oder weniger unbedarften Lesern seines Interviews all die negativen Konnotationen des Begriffs aufgerufen werden und man ihm spontan recht gibt, man brauche bessere Argumente als die bloße Gewohnheit. Und wer wollte letzteres bestreiten!

Doch ist das theologische Argument mit der Tradition eben nicht diese bloße, am besten noch unreflektierte Gewohnheit, sondern das glatte Gegenteil: Die Tradition, der Prozeß der Glaubensweitergabe, ist nach über 5.000 Jahren doch recht ausgefeilt, und nach rund 2000 Jahren christlichen Durchdenkens und Theologie in einem Maße reflektiert, daß man als heutiger Theologe, um überhaupt noch irgendwas Neues „entdecken“ zu können, sich schlicht etwas ausdenken muß (oder irgendeine nicht ganz so bekannte Häresie aus dem Reservoir von 2.000 Jahren wieder aufwärmen).

ad sacerotalem ordinationem

Papst Johannes Paul II. hat in Ordinatio Sacertdotalis (der Text ist übrigens nicht lang, kann man mal eben nebenbei lesen, außerdem sollte man den wesenlichen Verweisen, insbesonderen zu Inter Insigniores folgen, es lohnt sich!) als endgültig festgestellt, dass die Priesterweihe von Frauen unmöglich ist, weil die Kirche keine Vollmacht hat, die Sakramente über den Willen Christi hinaus auszudehnen. Man kann es so zusammenfassen:

Weder Schrift noch Tradition in ihrer Gesamtheit lassen auch nur den leisesten Anhalt erkennen, daß Christus bei der Einrichtung des Sakraments des Ordo eine Weihe von Frauen eingeschlossen hätte. Wenn Christus aber keine Frauen weihen wollte, hat die Kirche schlicht keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern.

Vielmehr ist es die beständige Lehre aller Päpste einschließlich Franziskus (Evangelium Gaudium Nr. 104), dass dieses Tor geschlossen ist. Zuletzt hatte sich der Präfekt der Glaubenskongregation erst im Mai 2018 genötigt gesehen, dies in Erinnerung zu rufen.

Alle Gegenargumente basieren auf rein konjunktivistischer Mutmaßerei: Wenn Christus heute gelebt hätte, würde er Frauen geweiht haben. Mal davon abgesehen, daß dies eine völlig uninteressante Hypothese ist – denn Christus hat nun einmal nicht heute gelebt, sondern sich entschieden, vor 2000 Jahren zu leben! –, gibt es durchaus einige Gründe, anzunehmen, daß, wenn Er Frauen als Priester gewollt hätte, Er dies ohne weiteres getan hätte.

Die Frauen im Gefolge Christi spielten eine damals geradezu skandalöse Rolle. Sie finanzierten seine Wanderpredigerschaft und waren – völlig unerhört für die damalige Zeit – mit Ihm und Seinen Jüngern unterwegs auf eben dieser Wanderschaft. Seine Beziehung zu ihnen war zum Teil so nah, daß Ihm bis heute nicht nur von Dan Brown Verhältnisse oder gar mehr mit Maria Magdalena angedichtet werden. Es wäre ein leichtes gewesen, sie auch zum Letzten Abendmahl mitzunehmen und zusammen mit dem Zwölferkreis zu Priestern zu weihen. Aber nicht einmal in den Zwölferkreis hat Er eine Frau aufgenommen, und niemanden außer dem Zwölferkreis hat Er zum Letzten Abendmahl zugelassen.

Im Gegensatz zu den Begriffen Apostel und Diakon, die an einigen Stellen der Heiligen Schrift durchaus in femininer Form auftauchen, ist dies für Presbyter (aus diesem Wort hat sich unser „Priester“ entwickelt) und Episkopoi (Bischöfe) nirgends der Fall.

Für die Diakonin hat die Liturgiewissenschaft inzwischen festgestellt, dass es sie durchaus gab, aber nicht im Sinne einer sakramentalen Weihe, sondern im reinen Wortsinn, also Helferinnen des Bischofs insbesondere bei Taufen von Frauen, die damals Ganzkörpertaufen waren.

Ähnlich wie bei Feiges o.g. Äquivokation zwischen der Tradition und den Traditionen setzt auch das „Apostolin“-Argument auf ein landläufiges Mißverständnis, die Gleichsetzung der Funktions“~ und der Amtsbezeichnung „Apostel“. Als Amtsbezeichnung bezieht sich „Apostel“ ausschließlich auf die Zwölf und Paulus, und ihr Amt wird nur von denen weitergetragen, die sie einsetzten. Die Wortbedeutung ist jedoch ähnlich wie die des Engels die Beschreibung der Tätigkeit des Bote-Seins. So werden etwa auch der heilige Bonifatius „Apostel der Deutschen“ und die heiligen Cyrill und Methodius „Slawen-Apostel“ genannt. In diesem Sinne bezeichnet auch die kirchliche Liturgie seit alters her Maria Magdalena als die Apostelin der Apostel – wohl wissend, daß dies ein Wortspiel und keine Identifikation ist.

Was mich an alledem am meisten erschreckt, ist das völlige Fehlen von belastbaren Argumenten. Bei Bischof Feige ist da nicht mehr als ein Blabla, daß man die Lehre nicht davon abhalten dürfe, sich zu ändern, wie Papst Franziskus sage (obwohl der die Unmöglichkeit der Frauenweihe ausdrücklich bestätigt hat, s.o.) und daß er sich selbst vor ein paar Jahren noch nicht hätte vorstellen können, die Möglichkeit der Frauenweihe zu denken.

Da geht es mir genau andersherum. Ich konnte mir die Möglichkeit der Frauenweihe immer vorstellen, so als rein praktische Möglichkeit, aber nie ein einziges, im letzten überzeugendes Argument dafür finden. Wie gesagt, alle Argumente dafür sind entweder untheologisch oder beziehen sich ausschließlich auf Diakoninen.

Die Argumente für die Frauenpriesterweihe sind in den letzten Jahren weder besser noch mehr geworden. Es ist vielmehr ein trotziges „jetzt erst recht“: Ich habe zwar nicht ein einziges Argument, ich will aber!!!!111111einself Kommt mir als Vater durchaus bekannt vor.

So ist das Beleidigendste an dem Text, der kürzlich auf Facebook die Runde machte, nicht etwa die Forderung nach dem Frauenpriestertum.

Am meisten stößt mir die strunzdoofe, nicht einmal die Ebene des rein Assoziativen erreichenden Logik hinter dem Text auf, die man schon geradezu böswillig nennen muß. Nur ein besonders deutliches Beispiel:

wenn eine frau
jesu sinneswandlung durch ein brotwort wirkte [Mt 15,27, Mk 7,28]
warum sollten frauen dann
bei der wandlung nicht das brotwort sprechen

Ich weiß nicht, ob dafür Triple-Facepalm oder 23 Bier überhaupt ausreichen. Ich bin ja eigentlich ganz gerne für fast jeden Schwachsinn zu haben. Aber dieser Schwachsinn da ist kein richtiger[tm] Schwachsinn. Er ist böswillig: Wohl wissend, daß es Schwachsinn ist, hat man sich hinter scheinbaren Bibelreferenzen versteckt, die man auch noch terminologisch vergewaltigen mußte, um überhaupt eine Strophe draus zu basteln.

Doch selbst, wenn ich die Terminologie noch für einen Moment beiseite lasse, besteht schlicht kein Zusammenhang zwischen den ersten und den letzten beiden Zeilen. Keiner. Überhaupt. Keiner. Nix Logik. Nicht mal falsche Logik:

aus „a“ folgt „b“
dann müsse aus „c“ auch „d“ folgen

Einziger Zusammenhang: der Terminus „Brotwort“. Als terminus technicus auf das erste der Wandlungsworte bezogen und so in der letzten Zeile verwendet.

Das vermeintliche „Brotwort“ aus der zweiten Zeile lautet hingegen (in der matthäischen Fassung):

Ja, Herr! Aber selbst die kleinen Hunde essen von den Brotkrumen, die vom Tisch ihrer Herren fallen.

„Brotiger“ wird es nicht.

Während in den Wandlungsworten von tatsächlichem Brot die Rede ist, das Sein Leib wird, bleibt das Brot hier reine Metapher, die für den Glauben, die Gnade und das Wirken Christi steht. Was also Jesu „Sinneswandel“ verursacht, ist nicht das wirksame Wort, das aus dem bloßen Zeichen das macht, was es bezeichnet, sondern der Glaube der Frau, der sich im Bekenntnis zum Vorrang der Juden und im Vertrauen auf die überfließende Gnade und Güte ihres Gottes manifestiert:

Frau, dein Glaube ist groß. Es soll dir geschehen, wie du willst.

Aber vielleicht ist alles noch viel schlimmer. Nicht nur in nämlichen Text fehlt jeglicher Bezug auf das Wesen des Priestertums, nämlich sich als Werkzeug Christus zur Verfügung zu stellen, so daß Er durch den Geweihten wirken kann. Oder aus der anderen Perspektive formuliert: daß der Priester geweiht wird, um in persona Christi zu leiten, zu lehren und zu heiligen. Wir haben nur einen Hirten, Jesus Christus selbst. Alle anderen, die wir als Hirten bezeichnen, sind nur insofern Hirten, als sie in persona Christi handeln, also Christus durch ihr Handeln wirken lassen.

Wer als Geweihter nicht Christus wirken läßt, sondern sich in Widerspruch zur katholischen Lehre setzt, der sammelt nicht, der zerstreut!

ad titulum

Thus ends the Fifth Battle
By the treachery of men the field is lost
The night falls
And great is the triumph of evil

Mein bester Freund wurde vergewaltigt.

Mein bester Freund wurde vergewaltigt, und ich konnte nichts dagegen tun.

Mein bester Freund wurde vergewaltigt, ich stand daneben, und ich konnte nichts dagegen tun.

Mein bester Freund wurde vergewaltigt, in aller Öffentlichkeit, ich stand daneben, und ich konnte nichts dagegen tun.

Das ist jetzt über zwei Jahre her. Der Versuch, einfach weiterzumachen, als wäre nichts geschehen, war schnell gescheitert. Der Versuch, darüber zu reden auch. Meine Frau hatte den Arsch in der Hose gehabt, die Vergewaltiger zur Rede stellen zu wollen. Da dachten wir noch, daß alles nur ein großes Mißverständis sei. Die eisige, unser Bemühen, mit dem Erlebten leben zu können, lächerlich machende Reaktion hätte uns eines Besseren belehren sollen. Es gibt einfach Dinge, die man sich nicht vorstellen kann, bevor man sie nicht erlebt hat.

Auch mit den anderen, die dem Geschehen beiwohnten, haben wir nicht wirklich reden können. Kaum jemand schien etwas daran auszusetzen zu haben. Höhepunkt war, nicht einmal eine Stunde später, die zynische Äußerung: „Wenn Ihn das stört, dann ist Er nicht Gott.“

Uns ging es, wie es normalerweise den Vergewaltigungsopfern, nicht den Zeugen geht: Erst wird uns nicht geglaubt, dann wird uns selbst die Schuld zugeschoben. Die Anzeige schließlich der dritten schweren Vergewaltigung brachte zwar eine schnelle Reaktion, hatte letzlich aber keine Folgen. Die Vergewaltigungen gehen weiter, wenn auch in kleinerem Maßstab.

Ein Gutes hatte das ganze: Die Verbindung zwischen Ihm und mir ist dadurch sehr vertieft worden. Gleich nach diesem ersten Erlebnis wollte ich Ihn trösten, und doch hat Er mich getröstet. Je mehr mein Schockiertsein durch Rationalisierung des Erlebten zurückging, desto deutlicher zeigte Er mir, wie falsch die bisher von mir fast unhinterfragt übernommenen Kategorien waren.

Von den wenigen, die uns verstanden haben, haben sich die meisten bald aus der Pfarrei zurückgezogen und sind in Nachbarpfarreien geflüchtet. Ob es da besser ist? Nach meinem Eindruck nur graduell. Besser verpackt, weniger offensichtlich, mit weniger Böswilligkeit, ja, aber im Grunde derselbe Menschengemeinschaftsgötzendienst. Einmal sensibilisiert, auf die ersten kleinen Schritte zu achten, die der großen Vergewaltigung vorausgingen, erkennt man die eigentlich völlig überflüssigen, weil recht verstanden an Sinn und Verständlichkeit nichts ändernden Umformulierungen im Hochgebet an allen Ecken und Enden; das Weglassen des Embolismus, die ewige Form C des Bußaktes (in der Regel ohne irgendeine Vergebungsbitte) usw. usf.

Nein, ich will mich nicht vertreiben lassen. Wohin sollte ich gehen? Nur Er hat Worte des ewigen Lebens. Ich will das Leid an-, mein Kreuz auf mich nehmen und Ihm nachfolgen – nach Golgotha. Welche Ironie: Die unblutige Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers wird zur realsten Kreuzwegerfahrung.

Mein bester Freund wurde vergewaltigt, und ich konnte nichts tun – außer es mit Ihm zu tragen, Ihm aufzuopfern und mich von Ihm trösten zu lassen.

Ἐκένωσεν.

Es könnte jetzt jemand die Frage stellen: Wen interessiert’s, ob der Jurisdiktionsprimat von Anfang an bestand oder nicht, ist doch nur eine strukturelle und eine Machtfrage. Das sollte im christlichen Glauben doch nicht im Vordergrund stehen! Aber ist der Jurisdiktionsprimat damit richtig eingeordnet?

Wenn ich schon so frage, ist das natürlich nicht der Fall:

  1. Das 1. Vatikanische Konzil hat es für heilsnotwendig erklärt, den Jurisdiktionsprimat als von Gott eingesetzt und geoffenbart anzuerkennen.
    Das heißt: Wenn der Jurisdiktionsprimat nicht von Anfang an bestand, sondern erst später erfunden wurde, dann kann er nicht heilsnotwendig sein (wobei die Frage zu klären wäre, in welcher Form er von Anfang an existieren musste, damit die weitere Entwicklung eine legitime Entwicklung ist). Denn dann hätte es eine Zeit gegeben, in der er nicht wenigstens einschlussweise geglaubt wurde, und wäre es heilnotwendig, ihn zu glauben, dann hätten die ersten Christen nicht zum Heil gelangen können, was offenkundig unsinnig ist.
  2. Hat es den Jurisdiktionsprimat nicht von Anfang an gegeben (in welcher Form auch immer), hätte sich das 1. Vatikanische Konzil in einer den Glauben betreffenden Frage fundamental geirrt. Es hätte ein falsches Dogma verkündet. Hat sich das kirchliche Lehramt aber in dieser Frage geirrt, hat es sich notwendigerweise auch in der Lehre von der Unfehlbarkeit des höchsten Lehramtes geirrt und kann sich infolgedessen in jeder anderen Frage ebenso irren.
    Daraus folgte: Ich könnte dem kirchlichen Lehramt in Fragen des Glaubens nicht mehr trauen, es könnte sich ja in jeder Frage auch geirrt haben; folglich könnte ich nur das verantwortet glauben, was ich nach ausführlichem Studium selbst eingesehen habe, aber auf gar keinen Fall etwas, das mir zwar das Lehramt als zu glauben vorlegt, das ich aber nicht einsehe oder gar für falsch halte. Damit wäre der Glaube rein subjektiv geworden, und es könnte kein allgemein verbindliches Glaubensbekenntnis oder überhaupt überindividuellen Glauben geben. Infolgedessen könnte es auch keine Kirche geben, was wiederum offenkundig unsinnig ist.
  3. Nun könnte einer argumentieren, uns verbinde doch das gemeinsame Glaubensbekenntnis, und in diesem sei der Jurisdiktionsprimat nicht enthalten. Tatsächlich steht der Jursdiktionsprimat nicht explizit im Glaubensbekenntnis, er ist aber direkt aus ihm ableitbar, nämlich aus dem Bekenntnis zur „einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche“.

Um den letzten Punkt verständlich zu machen, komme ich um die Frage, was der Jurisdiktionsprimat eigentlich ist, nicht mehr rum:

Kurz gesagt bedeutet der Jurisdiktionsprimat, daß der Papst die oberste rechtliche Instanz in der Kirche ist, sowohl in der Gesetzgebung (Legislative), als auch der Gesetzesdurchführung (Exekutive) als auch der Rechtsprechung (Judikative). Er hat unmittelbare rechtliche Gewalt über die ganze Kirche und jeden einzelnen Gläubigen.

Ist es also doch eine Machtfrage? – Das erste und das zweite Vaticanum, das in dieser Frage überhaupt nicht vom ersten abweicht, sondern vielmehr das erste nur hinsichtlich der Apostolizität ergänzt, führen ganz andere Punkte an:

  1. Einheit: Der Papst als Nachfolger des Apostel Petrus ist Zeichen und Garant der Einheit (eine … Kirche).
  2. Apostolizität: Die eine, heilige, katholische Kirche muss zugleich apostolisch sein, das heißt zumindest dem Kern nach mit der frühen Kirche unter der Leitung der Apostel identisch sein (d.h. Wachstum, tiefere Erkenntnis usw. nicht ausgeschlossen, aber im Kern schon alles dagewesen und geglaubt). Alle Bischöfe sind Nachfolger der Apostel, es gibt eine ungebrochene Linie der Weitergabe der Apostolischen Sendung (= „apostolische Sukzession“). Wie das Apostelkollegium in Petrus seinen Vorsteher hatte, haben ihre Nachfolger, das Bischofskollegium, ihr Haupt im Petrusnachfolger, dem Papst (apostolische Kirche).
  3. Die Katholizität (= Allumfassenheit) der Kirche kann nur zugleich mit der Einheit gedacht werden, ohne Einheit keine Katholizität. Wer nicht in der Einheit mit dem Papst steht, mag zwar auf Christus hingeordnet sein, kann aber nicht Seinem Leib angehören (katholische … Kirche), was im Übrigen ebenso heilsnotwendig ist.
  4. Da der Papst die Sakramentenverwaltung und die Verkündigung des Evangeliums (Lehre) für die ganze Kirche verbindlich regelt, ist auch die Heiligkeit der Kirche (die nicht darin besteht, dass alle Gläubigen persönlich heilig sind, sondern darin, dass die Kirche alle Mittel zur Heiligung, d.h. eben Sakramente und Lehre, besitzt) vom Jurisdiktionsprimat abhängig; sonst könnte jeder Sakramente spenden, wie er lustig ist, aber der Empfänger hätte keine Garantie, dass die Sakramente auch gültig gespendet werden (heilige … Kirche).

Freilich besteht der Jurisdiktionsprimat nicht darin, dass „alle kirchliche Gewalt vom Papste ausgeht“. Vielmehr haben alle Bischöfe Teil an der Leitungsgewalt Christi. Christus ist die Quelle aller Leitungsgewalt. Jedoch hat der Papst die Fülle aller bischöflichen Leitungsgewalt. D.h., während „alle Gewalt von Christus ausgeht“ und jeder Bischof in seiner Diözese die höchste Leitungsgewalt innehat, hat für die ganze Kirche der Papst die höchste Leitungsgewalt, die sich nicht so sehr dem Grade nach unterscheidet (wie es bei den Priestern ist, die ebenfalls Anteil an der Leitungsgewalt haben, aber nicht an der vollen Leitungsgewalt partizipieren, sondern von ihrem Bischof abhängig sind), sondern vielmehr territorial. Erst in der päpstlichen Leitungsgewalt wird die kirchliche Leitungsgewalt wahrhaft katholisch, nämlich die ganze Kirche umfassend.

Wie gesagt, das bedeutet nicht, daß die Bischöfe reine Weisungsempfänger des Papstes sind und nur das ausführen könnten und dürften, was der Papst ihnen vorschreibt. Vielmehr haben sie, wie alle Apostel ihre je eigene Berufung erfuhren, eine eigene Würde und das Recht, für ihre Diözese verbindlich zu entscheiden. Wie aber Petrus eine besondere, zusätzliche Berufung erfuhr, kann der Papst zur Wahrung der Einheit der ganzen Kirche Entscheidungen von anderen Bischöfen aufheben und allgemeine Vorschriften für die ganze Kirche erlassen, und jeder Gläubige, der sich durch eine Entscheidung seines Bischofs beschwert fühlt, kann sich an den Papst wenden, während eine Entscheidung des Papstes nicht mehr anfechtbar ist. Das heißt, der besondere Dienst des Papstes besteht darin, die Einheit in der Vielfalt der regionalen Besonderheiten zu wahren.

Damit zeigt sich, wie unmittelbar der Jurisdiktionsprimat mit dem Verständnis der Kirche zusammenhängt. Im Dogma vom Jurisdiktionsprimat ist zugleich mitbesagt, daß die Kirche nicht nur geistlich verstanden eine ist, sondern real-realistisch, ausgedrückt in der durchaus auch rechtlich verstandenen Einheit mit dem Nachfolger Petri, und daß sie hierarchisch gegliedert ist und von oben, von Christus her gebildet ist.

Der Jurisdiktionsprimat ist daher alles andere als unwichtig. Er ist vielmehr ein ganz entscheidender Ausdruck des rechten Verständnisses von der Kirche. Und es kommt nicht von ungefähr, daß genau an dieser Stelle jeglicher ökumenischer Fortschritt zum Stillstand kommt. Ist der Papst der Stellvertreter Christi auf Erden oder nicht? Oder nochmal tiefer gefragt: Herrschen (zum Scheitern verdammte) menschliche Wunschträume oder herrscht Christus?

Es lebe Christus, der König!

Als ich mich über den Artikel vom letzten Post aufregte, fing ich erstmal am anderen geschichtlichen Ende zu suchen an. Vom Studium hatte ich im Hinterkopf, daß es vor 1871 keine Definition des Jurisdiktionsprimates gab. Ich erinnere mich sogar noch daran, wie unser Kirchengeschichtler einen Kommilitonen zurechtwies, der im Kontext des „Hexenhammers“ fragte, wie sich der Bischof von Innsbruck über eine päpstliche Vorschrift hinwegsetzen und Heinrich Institoris
aus seinem Bistum vertreiben konnte: Wann wurde der Jurisdiktionsprimat definiert?

Ich hatte das damals so verstanden, als wäre der Jurisdiktionsprimat mehr oder weniger eine Erfindung des 19. Jahrhunderts. Wenngleich er seine Grundlage sehr wohl schon im Neuen Testament habe, sei er über die Jahrhunderte entwickelt und erst im 19. Jahrhundert voll entfaltet worden.

Aber wie so üblich bewahrt Quellenstudium vor solchen Neuentdeckungen. Denn wenn man sich „Pastor Aeternus“, die dogmatische Konstitution des 1. Vaticanums, in der der Jurisdiktionsprimat als verbindliche Glaubenswahrheit vorgelegt wird, anguckt, stellt man plötzlich fest, daß dort sinngemäß steht: „Wir schreiben als verbindlich zu glauben vor, was bereits das Konzil von Florenz definiert hat.“

Das Konzil von Florenz aber fand aber im späten Mittelalter statt – und gut dreißig Jahre vor dem Erscheinen des Hexenhammers übrigens! Im „Dekret für die Griechen“ (DH 1307) heißt es:

Ebenso bestimmen wir, daß der heilige Apostolische Stuhl und der Römische Bischof den Primat über den gesamten Erdkreis innehat und der Römische Bischof selbst der Nachfolger des seligen Apostelfürsten Petrus und der wahre Stellvertreter Christi, das Haupt der ganzen Kirche und der Vater und Lehrer aller Christen ist; und ihm ist von unserem Herrn Jesus Christus im seligen Petrus die volle Gewalt übertragen worden, die gesamte Kirche zu weiden, zu leiten und zu lenken, wie es auch in den Akten der ökumenischen Konzilien und in den heiligen Kanones festgehalten wird.

Im Anschluß wird noch einmal die Rangordnung der Patriarchate bestätigt: Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem. Datum dieses Dekrete: 6. Juli 1439! Das einzige, was da noch nicht so explizit steht wie in Pastor Aeternus, ist die Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen des Glaubens und der Sitte. Der komplette Umfang des Jurisdiktionsprimates ist dort bereits enthalten, und das Konzil behauptet wiederum, nur die bereits bestehende und von vorangegangenen Konzilien bestätigte Lehre zu wiederholen.

Den Verweisen im Denzinger folgend landete ich erstmal beim Glaubensbekenntnis des [byzantinischen] Kaisers Michael Palaiologos auf dem 2. Konzil von Lyon (DH 861), dem Unionskonzil mit den Griechen im Jahre 1274 (das ist das Konzil, zu dem Thomas von Aquin unterwegs war, als er starb):

Eben diese heilige Römische Kirche hat auch den höchsten und vollen Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche inne; sie ist sich in Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen vom Herrn selbst im seligen Petrus, dem Fürst bzw. Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der Römische Bischof ist, zusammen mit der Fülle der Macht empfangen hat.

Desweiteren bestätigt er bereits das, was im Konzil von Florenz noch zu fehlen scheint: Die definitive Letztentscheidung des Papstes in Fragen des Glaubens:

Und wie sie vor den anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch eventuell auftauchende Fragen bezüglich des Glaubens durch Urteil entschieden werden [definiri(!)].

Ausdrücklich bestätigt der griechische Kaiser den Papst als Appellationsinstanz in allen rechtlichen Fragen und seinen Vorrang gegenüber Konzilien.

Also: Im Hochmittelalter bestätigt ein hoher Vertreter der orthodoxer Christenheit den Vorrang Roms in jeglicher Hinsicht. Natürlich könnte man einwenden, daß das byzantinische Kaiserreich sich seit Jahrhunderten des vordringenden Islams erwehren mußte und im Hochmittelalter entsprechend schwach war, daß überhaupt die Unionsbemühungen hier ihren Ursprung hätten und der Papst dem Kaiser diktieren konnte, was er wollte. Und vor allem, daß die orthodoxen Gläubigen die Union schließlich ablehnten. Das alles relativiert aber nicht, daß bereits hier der Anspruch Roms auf den Jurisdiktionsprimat über die ganze Kirche inklusive der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubensfragen klar und deutlich formuliert ist. Im Jahre 1274!

Allerdings ist das keineswegs das Ende der Verweise. Ein weiterer führte zum 4. Konzil von Konstantinopel im Jahre 869. Dieser Verweis ist allerdings ohne Fundstelle im Denzinger-Hünermann. Der Grund dafür ist, daß nämlicher Beschluß eine Vorgeschichte von mehreren hundert Jahren hat und sich sein Wortlaut mit geringen Abweichungen bis ins Jahr 515 zurückverfolgen läßt, nämlich zum Glaubensbekenntnis „Libellus Fidei“ von Papst Hormisdas (DH 363–365) das zur Beendigung des Akazianischen Schismas führte. Dort heißt es unter anderem:

Der Anfang des Heiles ist, die Regel des rechten Glaubens zu beachten und keinesfalls von den Bestimmungen der Väter abzuweichen. Und weil der Spruch unseres Herrn Jesus Christus nicht übergangen werden kann, der sagt: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen“, wird das, was gesagt wurde, durch die tatsächlichen Wirkungen erwiesen; denn beim Apostolischen Stuhl wurde stets die katholische Religion unversehrt bewahrt. […] Wie wir vorher sagten, folgen wir in allem dem Apostolischen Stuhl und verkünden alle seine Bestimmungen; deshalb hoffe ich, daß ich in der einen Gemeinschaft mit Euch, die der Apostolische Stuhl verkündet, zu sein verdiene, in der die unversehrte und wahre Festigkeit der christlichen Religion ist. Ich verspreche, daß die Namen derer, die von der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, das heißt, nicht mit dem Apostolischen Stuhl übereinstimmen, während der heiligen Geheimnisse nicht verlesen werden.

Diese Formel beendete das von Rom verkündete Schisma mit Konstantinopel, nachdem Konstantinopel die Beschlüsse des Konzils von Chalzedon relativieren wollte, um die Einheit mit den Monophysiten zu ermöglichen. Konstantinopel, vertreten durch den Patriarchen und den Kaiser, schlossen sich voll und ganz der römischen Position an! Hier ist auch keinerlei äußerer Druck durch den (noch nicht existierenden) Islam oder ähnliches zu erkennen. Allenfalls die Germanen, die allerdings noch dazu Arianer waren, könnte man hier anführen. Die haben allerdings mehr Druck auf Rom als auf Konstantinopel ausgeübt. Mit anderen Worten: Wir haben hier, im Jahre 515/19 (nochmals durch Patriarch und Kaiser bestätigt 535) eine eindeutige und freie Zustimmung Konstantinopels zum Jurisdiktionsprimats Roms!

Damit aber immer noch nicht genug. Bereits im Jahre 343 ging es auf der Synode von Serdika um jurisdiktionelle Zuständigkeiten und Appelationsrechte bei Rechtsverfahren gegen Bischöfe (DH 133–136). Serdika liegt bei Sofia, also im Patriarchatsgebiet von Konstantinopel. Hier beschloß man, daß zunächst die Bischöfe der Kirchenprovinz über ihren Mitbruder Gericht halten sollten. Die Appellationsinstanz gegen ihr Urteil ist aber nicht etwa der Patriarch von Konstantinopel, sondern – unter ausdrücklicher Berufung auf das „Haupt“, d.h. den „Stuhl des Apostels Petrus“ – Rom!

Kurz zuvor hatte Papst Julius I. diese Frage ebenfalls ins Spiel gebracht, als er den Antiochenern in einem Brief (DH 132) vorwarf, den Rechtsweg nicht eingehalten zu haben:

Weswegen aber wurde uns vor allem wegen der Kirche von Alexandrien nicht geschrieben? Oder wißt ihr nicht, daß dies Brauch war, daß zuerst uns geschrieben wird und so von hier aus entschieden wird, was gerecht ist? Wenn nun freilich ein derartiger Verdacht gegen den dortigen Bischof volag, hätte man an die hiesige Kirche schreiben müssen.

Papst Julius beansprucht also, der einzige Richter in Streitigkeiten zwischen Patriarchatssitzen zu sein – nichts anderes also als den Jurisdiktionsprimat!

Gehen wir zurück in die frühe Kirche, also vor die Legalisierung des Christentums durch Kaiser Konstantin, werden die Quellen zwar dünner, aber es gibt sie, und sie ziehen sich durch die Jahrhunderte. So hat sich z.B. Papst Stephan im Jahr 256 in einem nur fragmentarisch überlieferten Brief an die Bischöfe Kleinasiens ausdrücklich auf die Kathedra Petri berufen, und Polykrates von Ephesus scheint, wie aus seinem ebenfalls nur fragmentarisch erhaltenen Brief an die Kirche von Rom (ca. 185–195) hervorgeht, auf Aufforderung Roms eine kleinasiatische Bischofssynode einberufen zu haben. Wie gesagt, diese Quellen sind dünn, wie überhaupt die Gesamtquellenlage vor dem Konzil von Nicäa 325 recht dürftig ist.

Jedoch sind noch drei frühe Quellen zu nennen, die bereits im apologetischen Teil auftauchten, zu nennen, die deutlich und sehr früh den Jurisdiktionsprimat bezeugen:

  • Irenäus, Adv. Haeresis III, 3, n. 2 (ca. 175–185): „Weil es aber zu weitläufig wäre, in einem Werke wie dem vorliegenden die apostolische Nachfolge aller Kirchen aufzuzählen, so werden wir nur die apostolische Tradition und Glaubenspredigt der größten und ältesten und allbekannten Kirche, die von den beiden ruhmreichen Aposteln Petrus und Paulus zu Rom gegründet und gebaut ist, darlegen, wie sie durch die Nachfolge ihrer Bischöfe bis auf unsere Tage gekommen ist. So widerlegen wir alle, die wie auch immer aus Eigenliebe oder Ruhmsucht oder Blindheit oder Mißverstand Konventikel gründen. Mit der römischen Kirche nämlich muß wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen, d. h. die Gläubigen von allerwärts, denn in ihr ist immer die apostolische Tradition bewahrt von denen, die von allen Seiten kommen.“
  • In seinem Brief an die Römer redet der heilige Ignatius von Antiochien die römische Kirche als „die den Vorrang führt in der Liebe“ an, was er im übrigen klar von „die den Vorsitz führt im Gebiet der Römer“ unterscheidet. Die Briefe des heiligen Ignatius (ca. 107) sind nach dem Ersten Clemensbrief das überhaupt erst zweite Zeugnis der frühen Kirche nach den biblischen Quellen. Es sei noch angemerkt, auch wenn das ein Argument e silentio ist, daß keiner der anderen Ignatiusbriefe solche Formulierungen auch nur im Ansatz kennt.
  • Der Jurisdiktionsprimat besagt ja im wesentlichen, daß der Papst unmittelbar in jede Ortskirche hineinregieren kann. Der Anlaß des aus Rom kommenden Ersten Clemensbriefes ist die (unrechtmäßige) Absetzung von Priestern in Korinth. Die römische Kirche beansprucht in diesem Brief, unmittelbar in die Kirche von Korinth hineinregieren zu können (vgl. insbes. 1 Clem 57–59). Der Erste Clemensbrief ist also als ganzes ein einziges Zeugnis für den Jurisdiktionsprimat.

Überraschenderweise ist der Jurisdiktionsprimat und seine Ausübung durch den römischen Bischof ausgesprochen gut und von frühester Zeit belegt. Man könnte sogar behaupten, daß abgesehen von der Göttlichkeit Jesu kein Abstraktum der kirchlichen Lehre so gut belegt ist wie der Jurisdiktionsprimat. Und so erklärt sich auch, warum die Protestanten auf so nebensächliche Dinge wie „war Petrus überhaupt in Rom“ abheben. Denn das ist das einzige Glied in der ganzen Lehre vom Jurisdiktionsprimat, das nicht überdeutlich belegt ist – was nicht ganz unnormal ist für Einzelereignisse im Leben eines von der Welt damals für nicht sonderlich bedeutsam gehaltenen Menschen…

Soeben verkündet: Weihbischof Dr. Ulrich Neymeyr wird neuer Bischof von Erfurt. Amtseinführung ist geplant für den 22. November, den Samstag nach dem Fest der Bistumspatronin Elisabeth.

Neymeyr wurde in Patrologie promoviert, ist 57 Jahre alt und Mitglied in den DBK-Kommissionen „Publizistik“ und „Jugend“. Im Bistum Erfurt ist er wohl praktisch unbekannt. Selbst die, die ihn gewählt haben, sollen zumindest zum Teil nicht mehr als einen Lebenslauf gehabt haben.

Um dem ein bißchen abzuhelfen, habe ich schonmal ein bißchen gegoogelt und zum Beispiel seine Katechesen vom letzten Weltjugendtag gefunden – gut versteckt unter „Vorträge“:

Jesus ist nicht nur ein mitmenschlicher Freund. Er kommt aus der Welt Gottes, ja er ist selbst Gott. Er ist nicht nur gekommen, um Gemeinschaft mit uns Menschen auf der Erde zu haben, sondern um uns aus dem Dilemma der Schuld und des Todes zu befreien. Er ist nicht nur unser Freund, er ist auch unser Erlöser und Heiland. Er ist weit größer als wir. Dies prägt auch die freundschaftliche Beziehung zwischen Jesus Christus und den Christen. (von hier)

Und dann fand ich da noch ein Video. Ok, das ganze Geklatsche und die Musik, naja, aber die Worte ab 1:57:

Soviel auf die Schnelle, den Rest muß die Zeit zeigen.

Manchmal kann man ein ganz schönes Brett vor dem Kopf haben. Gestern habe ich mich noch über die Vermeldung eines „Pontifikalamtes mit dem Domkapitel“ am Dienstag abend gewundert, aber nichts weiter bei gedacht. Gut, ungewöhnlich war, daß weder Zelebrant noch Anlaß genannt wurden. Gedankenverloren wie ich war, habe ich mir zusammengereimt, es wäre wohl ein turnusmäßiges Zusammentreffen des Domkapitels.

Weit gefehlt. Sie wählen einen Diözesanadministrator, der sich im Pontifikalamt erstmals der Öffentlichkeit präsentieren wird. Wir haben also keinen Bischof mehr. Der Papst hat sein Rücktrittsgesuch angenommen.

Der Rücktritt ruft bei mir gemischte Gefühle hervor. Einerseits habe ich vollstes Verständnis für den Rücktritt, denn daß es Bischof Wanke nicht gut geht, hat man gerade in den letzten 12 Monaten mehr und mehr gesehen. Auf der anderen Seite haben wir in der Bischofskonferenz (und auch in Erfurt) nur wenige, denen eine solche Gabe gegeben ist, in freundlichen Worten klare Ansagen zu machen. Siehe nicht nur hier, sondern auch hier, ein Jahr nach dem Papstbesuch: „Hier in Deutschland sah der Papst Grund, eine mancherorts im Glauben an Gott müde gewordene Kirche an ihre ‚erste Liebe‘ zu erinnern…“ Poff, der hat gesessen. Und das sind nur zwei Beispiele. Diese Gabe wird der katholischen Kirche in Deutschland fehlen.

Wollen wir hoffen und beten, daß der Heilige Geist uns einen guten Nachfolger beschert!

Der Aufruf „Ökumene jetzt“ ist eine Totgeburt. Theologischer Dünnpfiff. Eigentlich nicht der Rede wert. Wenn man nicht davon ausgehen müßte, daß es viele gibt, die gar nicht merken, daß dem ganzen ein unrühmlicher Trick zugrundeliegt.

Der Trick besteht aus zwei Schritten. Der erste ist, das für die Trennung theologisch Entscheidende, nämlich die wesentliche Differenz im Kirchenverständnis, zu leugnen:

Weil uns Gott in der Taufe Gemeinschaft mit Jesus Christus geschenkt hat, sind Getaufte als Geschwister miteinander verbunden. Sie bilden als Volk Gottes und Leib Christi die eine Kirche, die wir in unserem Credo bekennen.

Nein, wir bekennen die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, die in der katholischen Kirche subsistiert. Wie so häufig verhindert Quellenstudium Neuentdeckungen, denn „die eine Kirche, die wir in unserem Credo bekennen“ ist eine fast wörtliche Anspielung auf Lumen Gentium 8, das aber die einzige Kirche Christi ganz anders als rein über die Taufe definiert:

Der einzige Mittler Christus hat seine heilige Kirche, die Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, hier auf Erden als sichtbares Gefüge verfaßt und trägt sie als solches unablässig; so gießt er durch sie Wahrheit und Gnade auf alle aus. Die mit hierarchischen Organen ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst. Deshalb ist sie in einer nicht unbedeutenden Analogie dem Mysterium des fleischgewordenen Wortes ähnlich. Wie nämlich die angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges, ihm unlöslich geeintes Heilsorgan dient, so dient auf eine ganz ähnliche Weise das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum Wachstum seines Leibes (vgl. Eph 4,16).

Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen. Sie zu weiden, hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (Joh 21,17), ihm und den übrigen Aposteln hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl. Mt 28,18 ff), für immer hat er sie als „Säule und Feste der Wahrheit“ errichtet (1 Tim 3,15). Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen. (LG 8, eigene Hervorhebungen)

Das heißt, bereits der Ausgangspunkt des Aufrufs ist katholischerseits nichts anderes als – Häresie! Denn er leugnet die hierarchische Ordnung der Kirche, die aus ihrem Wesen als Fortsetzung der „Mission“ Christi, seiner Fleischwerdung resultiert, die sich in der Kirche fortsetzt. (Daß wir der „Leib Christi“ sind, ist mehr als nur ein Bild, keine bloße Metapher!) Die Kirche bildet sich nicht aus den Getauften, ist quasi die Summe aller Getauften, wie die Jetzigen-Ökumeniker (übrigens auch im Unterschied zu Luther) meinen, sondern sie existiert streng theologisch gesehen vor und unabhängig von allen Getauften, die allerdings durch die Taufe in die Gemeinschaft der einen Kirche aufgenommen werden – so sie denn in der Katholischen Kirche getauft werden. Katholischerseits definiert sich folglich die Kirche von oben, von dem einen HErrn her, der das Haupt der Kirche ist und den Bischöfen als den Nachfolgern der Apostel mit dem Papst als ihrem Haupt die Leitung der Kirche anvertraut hat. Wir können da überhaupt nichts machen, wenn nicht der HErr selbst es tut.

(Natürlich ist die Taufe in den nicht-katholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nicht nichts, denn Christus ist es, der tauft. Und natürlich resultieren aus der einen Taufe auch diverse Möglichkeiten ökumenischen Miteinanders – nicht, daß einer meint, ich hätte was gegen Ökumene. Aber wer nicht in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri steht, ist nicht Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, wie auch die echten kirchlichen Gaben außerhalb der katholischen Kirche zur katholischen Einheit hindrängen.)

Mit diesem unkatholischen Verständnis von Kirche ist bereits der zweite Teil des argumentativen Tricks vorbereitet:

Heute ist die Kirchenspaltung politisch weder gewollt noch begründet. Reichen theologische Gründe, institutionelle Gewohnheiten, kirchliche und kulturelle Traditionen aus, um die Kirchenspaltung fortzusetzen?

Aber hallo! Welche anderen als theologischen Gründe konnten denn jemals die Kirchentrennung begründen? Wäre die reformatorische Erkenntnis eine der politischen Kompromißbereitschaft gewesen, dann hätte es doch vor lauter kompromißbereiter Irenik nie zur Kirchentrennung kommen können. Nein, die Kirchentrennung ist nicht etwas, was Politiker mit Kompromissen oder Aufrufen überwinden könnten, sondern sie besteht aus sich selbst heraus, wenn die irdische Ordnung der Kirche nicht der göttlichen Ordnung ihrer Einsetzung entspricht.

Und mit diesen beiden Stellen hat sich der Aufruf bereits von selbst erledigt. Er ist einfach argumentativ unaufrichtig, indem er die fundamental kirchentrennende Differenz in der Lehre von der Kirche einfach einebnet. So geht ein berechtigtes Anliegen leider in einer Vielzahl von Halb- und Unwahrheiten unter, nämlich daß es tatsächlich einer äußeren Einheit bedarf, die nicht bei versöhnter Verschiedenheit bei Fortbestehen der Kirchentrennung stehen bleiben darf.

Als gestern der Steuerbescheid kam, hatte ich vor Nervosität zittrige Finger – steht jetzt wieder eine fünfmonatige Widerspruchsphase an, in der dem Widerspruch kleckerweise, letztlich aber praktisch vollständig stattgegeben wird?

Ich wollte den Brief erst gar nicht aufmachen, um mir nicht den Tag zu verderben. Hab’s dann aber doch gemacht. Und was soll ich sagen? Sie haben meine Steuererklärung ohne jegliche Beanstandung 1:1 umgesetzt, obwohl es bei der Rückzahlung diesmal um das Vierfache dessen ging, was ich letztes Jahr schließlich rausgeschlagen hatte. Es handelte sich aber auch um eine andere Sachbearbeiterin… War meine Einschätzung letztes Jahr wohl nicht ganz falsch.

Bei meiner Auseinandersetzung mit dem Finanzamt habe ich mich zuletzt für die Erklärung „Inkompetenz“ entschieden. Was ich erst jetzt mitbekommen habe: „Viele“ Finanzämter und der Bundesfinanzhof haben die Inkompetenz bereits Ende November/Anfang Dezember selbst eingeräumt und der Politik den Schwarzen Peter zugeschoben. Die Steuergesetze seien für die Finanzämter nicht mehr verständlich/anwendbar. Da ist doch echt was faul im Staate „Bunte Republik“.