In letzter Zeit habe ich mich etwas mehr mit jüngerer Theologiegeschichte beschäftigen müssen. Dabei kann ich mich eines Eindrucks nicht erwehren:
Bestimmte Anliegen waren ursprünglich durchaus berechtigt, so etwa legalistische Verengungen (Reduktion des moralischen Anspruchs auf die Untergrenze der 10 Gebote statt des Zielanspruchs der Bergpredigt) aufzubrechen und durch eine lebendige Gottesbeziehung zu überwinden (Heiligkeit statt Gerechtigkeit). Berechtigt insofern, als das „Neue“ das „Alte“ ja nicht ausschließt, sondern sogar voraussetzt und eigentlich nur überschreitet. Falsch wurde es aber dann dadurch, daß die dafür angewandten methodischen und inhaltlichen Prinzipien verabsolutiert wurden und die Folgerungen genauso einseitig wurden, wie die vorkonziliaren Verengungen.
Diese Verabsolutierung scheint mir vor allem eine Folge der naiven Konzilsbegeisterung gewesen zu sein. Eine ganze Reihe damals „progressiver“ Theologen spielte in den Vorbereitungskommissionen des Konzils eine maßgebliche, wenn auch nicht bestimmende Rolle.
Darüber haben sie offenbar vergessen, daß das Konzil nicht ihren theologischen Ansatz kanonisiert hat, sondern komplexe Dokumente verabschiedet hat, die zwar Elemente ihrer eigenen Theologie enthielten, aber auch andere, zum Teil ihnen deutlich widersprechende Aussagen! Daß die unkritische Konzilsbesgeisterung enttäuscht wurde, war daher unvermeidlich, denn sie war nicht von den Konzilsbeschlüssen gedeckt.