Internet

Es gibt Juristen, die der Meinung sind, das Einbetten von Videos aus einer Video-Plattform könne selbst ein urheberrechtlicher Mißbrauch sein. Ich bin kein Jurist. Aus diesem Grund kann ich weder die zugrundeliegende Argumentation nachvollziehen noch die Lage in Bezug auf die von mir eingebetteten Videos beurteilen.[1]

Das hat allerdings einen ganz einfachen Grund: YouTube teilt mir als Nutzer zwar mit, wenn es Videos aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sperrt, aber nicht, wenn die urheberrechtlich geschützten Inhalte vom Rechteinhaber genehmigt wurden. Vielmehr erklärt derjenige, der ein Video hochlädt, daß er die Rechte an dem Video selbst besitzt oder sie eingeholt hat. Woran der Endnutzer jetzt erkennen soll, ob er ein Video legal einbinden kann oder nicht, bleibt mir ein Rätsel. Eine „offenkundig rechtswidrige Quelle“ ist YouTube ja nun nicht, oder?!

Hinzu kommt noch die aus Nutzersicht geradezu absurde Situation, die aus dem Streit zwischen der GEMA und YouTube entsteht. Eine ganze Reihe von Liedern, insbesondere im Metalbereich, gibt es bei YouTube im Kanal der Plattenfirma. Als Rechtslaie sollte man schon davon ausgehen können, daß ein von der Plattenfirma eingestelltes und zum Einbetten freigegebenes Video urheberrechtlich bedenkenlos eingebettet werden könnte. Leider ist das nicht der Fall: In fast allen Fällen war das Streaming über deutsche Hosts mit Verweis auf die Streitigkeiten mit der GEMA durch YouTube gesperrt.

Honi soit qui mal y pense: Die GEMA vertritt Künstler und die Plattenfirmen hinsichtlich der Zweitverwertungsrechte. YouTube sperrt aber vorrangig die Videos der Plattenfirmen, und nicht auch alle andere Videos mit derselben Musik, obwohl das nur konsequent (und unabhängig von der Frage, ob die Plattenfirmen der Nutzung zugestimmt haben) wäre. (Wobei das GEMA-Sperren teilweise so willkürlich wirkt, daß man sich schon fragen könnte, ob da nicht ein Zufallsalgorithmus für das Sperren von Videos zuständig ist. Nur mal so als Beispiel: Letztens war ein und dasselbe Metal-Video beim deutschen Kanal einer Plattenfirma gesperrt, konnte aber problemlos über den englischen Kanal derselben Plattenfirma angeschaut werden. *kopfschüttel*) Es liegt irgendwie der Verdacht nahe, daß YouTube die Plattenfirmen dazu drängen will, ihrerseits auf die GEMA Druck auszuüben, ihre Forderungen herunterzuschrauben. Die Dummen sind dabei nicht einmal so sehr die YouTube-Nutzer, die ja auf die Videos von anderen Nutzern (oder auf anderen Portalen, die sich mit der GEMA geeinigt haben) zurückgreifen können, obgleich sie sich damit in eine urheberrechtlich unklare Situation begeben. Die Dummen sind tatsächlich die Künstler, denen die Forderungen der GEMA zugute kämen.

Und in der öffentlichen Diskussion werden alle, die das deutschen Urheberrecht für dringend reformbedürftig halten, abgestempelt, sie würden gegen die Verdienstmöglichkeiten der Künstler kämpfen. Verkehrte Welt!

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[1] Als ich diesen Beitrag schon fertiggeschrieben hatte, bin ich nochmal ein wenig auf die Suche gegangen — und dabei auf dieses Fundstück gestoßen:

„Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Bilder mittels Frames oder als ‚Deep-Link‘ direkt auf die Bild-Datei ist keine Urheberrechtsverletzung.“ (LG Hamburg, Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 42/06)

Obwohl auf den ersten Eindruck gegensätzlich bestätigt auch das LG München, daß die Einbindung von YouTube-Videos keine Zugänglichmachung nach §19a UrhG sein kann, denn entscheidendes Argument, mit dem zwischen zulässigen Deep-Links und unzulässigem Framing unterschieden wird, ist der Eindruck, der beim Nutzer der Website erweckt wird (genau auf diese Argumentation stützt sich auch das LG Hamburg):

Es „ist danach zu fragen, ob der Ersteller eines Webauftritts sich fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt. […] Verlinkt der Domaininhaber seine Webseite dagegen in einer Weise mit den Seiten anderer Anbieter, dass die Fremdheit dieser Angebote für den Nutzer deutlich erkennbar bleibt, so haftet er – egal ob es sich um einen Link auf die Homepage eines Dritten oder auf eine Unterseite von dessen Auftritt (deep-link) handelt, nur nach den Grundsätzen, die der BGH in der Schöner-Wetten-Entscheidung aufgestellt hat“ (LG München I, Urteil vom 10.01.2007 – Az. 21 O 20028/05).

Bei YouTube-Videos steht ja nun deutlich genug YouTube drauf, so daß die Fremdheit eindeutig erkennbar ist. Hinzu kommt noch, daß es hier keine „(vom Nutzer der Seite nicht willkürlich beeinflusste, sondern allein vom Ersteller der Website veranlasste) Zulieferung der Datei von einem beliebigen Ort im Internet“ (aus dem Volltext der Entscheidung, Entscheidungsgründe, II., 1. b), bb) aaa)) gibt, denn der Nutzer muß das Abspielen des Videos (wie bei einem Link durch Anklicken) selbst veranlassen.

Dem steht auch nicht der 7. Leitsatz entgegen, der besagt, daß der framende Zweitnutzer mit dem Erstverletzer zusammen für die Rechtsverletzung haftet. Denn im Volltext heißt es genauer:

„Während derjenige, der fremde Inhalte framed, somit die Verantwortung für das Bestehen ausreichender Nutzungsrechte hieran übernimmt, haftet derjenige, der einen deep-link setzt, regelmäßig erst dann, wenn er hinsichtlich der fehlenden Nutzungsbefugnis an dem fremden Werk in schlechtem Glauben ist.“ (Ebd., Entscheidungsgründe, II., 1. b), gegen Ende)

Im Sinne des Unterscheidungskriteriums zwischen Framing und Deep-Link ist ein eingebettetes YouTube-Video als ein Deep-Link zu beurteilen. Der Nutzer, der ein YouTube-Video einbettet, müßte also schon mindestens ahnen, daß es sich um eine Rechtsverletzung handelt, um selbst haftbar gemacht werden zu können. Das kann man — aber IANAL… — eigentlich nur dann annehmen, wenn das Video mit dem Kommentar versehen ist: „Ich habe keine Rechte an diesem Video.“ (Gibt’s wirklich!) Denn das ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht (und wenn ich mich nicht irre, auch gegen die YouTube-AGB), der bei YouTube etwa aufgrund der Fair Use-Regelung in den USA durchaus legal sein könnte, solange das Video nicht in Deutschland abgerufen wird.

Summa summarum: Selbst die schlechtesten Neuscholastiker des späten 19. Jahrhunderts waren in der Frage nach der Zahl der Engel, die auf eine Nadelspitze passen (eine Belegstelle für diese Frage habe ich übrigens auch noch nicht gefunden, aber das nur am Rande), nicht so spitzfindig, wie man es beim Urheberrecht im Internet sein müßte, um rauszufinden, ob man das, was alle machen, überhaupt machen darf. Noch ein Grund, warum wir eine Reform des Urheberrechts brauchen. Denn die Eingangs verlinkte Äußerung eines Rechtsanwalts auf der ARD-Seite ist beste Desinformation. Wie mir scheint. So genau kann man das ja irgendwie gar nicht sagen.

Ich hatte heute eine Mail von meiner Frau in meiner Mehlbox.[1] Drin war ein Link (via Seraphic).

Ich muß ja sagen, das hat ohne Frage Stil! Obwohl die Übernahme dieser Regeln gravierende Änderungen an meinem Äußeren nach sich zögen, hatte ich schonmal angefangen zusammenzurechnen, welchen Preis ich dafür zu zahlen hätte (vor allem die Trennung von einem guten halben Meter Haar…). Aber dann gab es doch gravierende Rückschläge. Weder wollte mich meine Frau zu meinem Geburtstag mit passenden Kleidungsstücken beglücken, noch war sie in Punkt 2 des Manifests verhandlungsbereit. Wenn ich anfange zu rauchen, fliege ich raus.

Na gut, dann bleibt’s wohl vorläufig doch bei Jeans und Turnschuhen. Wobei, ein Kamelhaarumhang mit Ledergürtel…

[1] Ja, wir schreiben uns vom Wohnzimmer in die Küche[2] Mails.
[2] Küche steht hier übrigens für meine Wenigkeit. Seit ich mein Arbeitszimmer zugunsten der sich mehrenden Kinderschar aufgegeben habe, habe ich den Küchentisch als Arbeitsplatz okkupiert[3].
[3] Occupy Kitchen! Yeah!

Tschaka! Jetzt ist die Kommentarfunktion bei Blogger endlich nicht mehr auf „Bulletin Board“-Ansicht beschränkt, sondern es gibt die Möglichkeit, sie so einzurichten, daß es auch unterschiedliche Kommentarfäden gibt. Habe ich gleich mal entsprechend umgestellt. Damit kann man sich in Zukunft das blöde „@Hastenichgesehen“ sparen. Tschaka!

(note to myself)

Die Idee der Toolbar an sich ist gut, die meisten Toolbars aber überflüssig. Insbesondere, wenn sich der User nicht erinnern kann, sie installiert zu haben, und sie durch „normale“ Deinstallation nicht mehr vollständig vom System bekommt. Im konkreten Fall war es die „Inbox Toolbar“, deren letzte Spuren ich schließlich nur durch eine Fernwartung entfernen konnte. Manche Toolbars können noch hartnäckiger sein, andere sind tatsächlich für den Anwender einfach zu entfernen. Hier kam noch das spezielle Problem hinzu, daß „Inbox“ ein Allerweltsbegriff für Mail-, Scan- und Faxprogramme ist und die von Windows 7 mitgelieferten Spiele unter „InboxGames“ laufen, man sich also auf der Suche nach letzten Spuren zu Tode suchen kann.

Bisher scheinen folgende 4 Schritte zu einer vollständigen Entfernung der Inbox Toolbar geführt zu haben:

Schritt 1 (für jeden möglich):
Unter „Systemsteuerung –> Programme“ deinstallieren. Prüfen, ob das Add-on im Firefox mit erschlagen wurde, ggf. manuell entfernen.

Schritt 2 (noch immer unproblematisch):
Die Inbox-Toolbar trägt die Inbox-Website als Startseite im Firefox ein. In den „Einstellungen“ von Firefox im „Allgemein“-Tab die Wunsch-Startseite eintragen oder einfach auf „Standard wiederherstellen“ klicken.

Schritt 3 (für den fortgeschrittenen Anwender):
Wer gewohnt ist, seine Adresszeile als Suchmaschineneingabe zu betrachten, wird bei entsprechender Verwendung immer noch auf die Inbox-Site geleitet und bekommt deren Suchergebnis angezeigt. „about:config“ in der Adresszeile des Firefox, Warnung „Hier endet möglicherweise die Gewährleistung“ abnicken, auf „keyword.URL“ filtern, Wert (Inbox-Such-Site) ändern (z.B. in „http://www.google.de/search?q=“), fertig.

Schritt 4 („Kids, don’t try this at home“):
Inbox hat sich immer noch mit zwei Schlüsseln in der Registry verewigt. Zum einen ist noch das Deinstallationsprogramm eingetragen (was ein Perfektionismusmangel, aber kein Schaden ist), zum anderen gibt es noch einen Schlüssel, der vermutlich dasselbe wie Schritt 3 für den Firefox beschreiben im Internet Explorer verursacht. Aufgrund des Namens („Inbox“) muß man aber sehr vorsichtig beim entfernen der Schlüssel sein — man kann auch ganz schnell seinen Scanner oder Faxmodem abgeschossen haben… Wer fragen muß, wie er die Registry editieren kann, sollte es schlicht und ergreifend bleiben lassen.

Was ist eigentlich los in den Blogspot-Karteileichen den Blogoezese? Ständig kriege ich in letzter Zeit neue „Test“-Posts aus ehemals aktiven Blogs, nur daß die deutsch- oder lateinischsprachig benamsten Blogs plötzlich englischsprachige Blogger zu haben behaupten. Werden da tote Blogs gekapert? Wurden die Blogs, spontan fallen mir Gespräche am Jakobsbrunnen, Lux aeternitatis und Zwischen den Kirchen ein, aufgegeben und komplett gelöscht, so daß die Namen wieder frei waren? Ich frage nur, weil ich ansonsten Blogs kenne, die schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr aktiv sind (etwa Commonitorium, grummelbrummel) und noch völlig intakt sind…

Und zugleich sind meine Zugriffszahlen vorgeblich ins Unermeßliche gestiegen. Sagt zumindest die Blogger-Statistik, Google Analytics hat davon allerdings nichts mitbekommen, und die Zugriffe kommen auch von lauter Kurzlink-Adressen — die, wenn man ihnen folgt, meist auf andere Blogspot-Blogs verweisen. Also sowas wie Spamming, nur anders. Versucht da jemand durch Ausnutzen einer Lücke in der Blogger-Statistik kurzfristig leichtes Geld zu verdienen (mir wird jetzt auch schon vorgeschlagen, ich sollte ob der Popularität meines Blogs mal dran denken, Geld von Blogger/Ad Sense zu bekommen)?

Aber wieso können zwei Statistik-Tools derselben Firma nicht auf die gleiche Weise Scheinzugriffe eliminieren?