Es könnte jetzt jemand die Frage stellen: Wen interessiert’s, ob der Jurisdiktionsprimat von Anfang an bestand oder nicht, ist doch nur eine strukturelle und eine Machtfrage. Das sollte im christlichen Glauben doch nicht im Vordergrund stehen! Aber ist der Jurisdiktionsprimat damit richtig eingeordnet?
Wenn ich schon so frage, ist das natürlich nicht der Fall:
- Das 1. Vatikanische Konzil hat es für heilsnotwendig erklärt, den Jurisdiktionsprimat als von Gott eingesetzt und geoffenbart anzuerkennen.
Das heißt: Wenn der Jurisdiktionsprimat nicht von Anfang an bestand, sondern erst später erfunden wurde, dann kann er nicht heilsnotwendig sein (wobei die Frage zu klären wäre, in welcher Form er von Anfang an existieren musste, damit die weitere Entwicklung eine legitime Entwicklung ist). Denn dann hätte es eine Zeit gegeben, in der er nicht wenigstens einschlussweise geglaubt wurde, und wäre es heilnotwendig, ihn zu glauben, dann hätten die ersten Christen nicht zum Heil gelangen können, was offenkundig unsinnig ist. - Hat es den Jurisdiktionsprimat nicht von Anfang an gegeben (in welcher Form auch immer), hätte sich das 1. Vatikanische Konzil in einer den Glauben betreffenden Frage fundamental geirrt. Es hätte ein falsches Dogma verkündet. Hat sich das kirchliche Lehramt aber in dieser Frage geirrt, hat es sich notwendigerweise auch in der Lehre von der Unfehlbarkeit des höchsten Lehramtes geirrt und kann sich infolgedessen in jeder anderen Frage ebenso irren.
Daraus folgte: Ich könnte dem kirchlichen Lehramt in Fragen des Glaubens nicht mehr trauen, es könnte sich ja in jeder Frage auch geirrt haben; folglich könnte ich nur das verantwortet glauben, was ich nach ausführlichem Studium selbst eingesehen habe, aber auf gar keinen Fall etwas, das mir zwar das Lehramt als zu glauben vorlegt, das ich aber nicht einsehe oder gar für falsch halte. Damit wäre der Glaube rein subjektiv geworden, und es könnte kein allgemein verbindliches Glaubensbekenntnis oder überhaupt überindividuellen Glauben geben. Infolgedessen könnte es auch keine Kirche geben, was wiederum offenkundig unsinnig ist. - Nun könnte einer argumentieren, uns verbinde doch das gemeinsame Glaubensbekenntnis, und in diesem sei der Jurisdiktionsprimat nicht enthalten. Tatsächlich steht der Jursdiktionsprimat nicht explizit im Glaubensbekenntnis, er ist aber direkt aus ihm ableitbar, nämlich aus dem Bekenntnis zur „einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche“.
Um den letzten Punkt verständlich zu machen, komme ich um die Frage, was der Jurisdiktionsprimat eigentlich ist, nicht mehr rum:
Kurz gesagt bedeutet der Jurisdiktionsprimat, daß der Papst die oberste rechtliche Instanz in der Kirche ist, sowohl in der Gesetzgebung (Legislative), als auch der Gesetzesdurchführung (Exekutive) als auch der Rechtsprechung (Judikative). Er hat unmittelbare rechtliche Gewalt über die ganze Kirche und jeden einzelnen Gläubigen.
Ist es also doch eine Machtfrage? – Das erste und das zweite Vaticanum, das in dieser Frage überhaupt nicht vom ersten abweicht, sondern vielmehr das erste nur hinsichtlich der Apostolizität ergänzt, führen ganz andere Punkte an:
- Einheit: Der Papst als Nachfolger des Apostel Petrus ist Zeichen und Garant der Einheit (eine … Kirche).
- Apostolizität: Die eine, heilige, katholische Kirche muss zugleich apostolisch sein, das heißt zumindest dem Kern nach mit der frühen Kirche unter der Leitung der Apostel identisch sein (d.h. Wachstum, tiefere Erkenntnis usw. nicht ausgeschlossen, aber im Kern schon alles dagewesen und geglaubt). Alle Bischöfe sind Nachfolger der Apostel, es gibt eine ungebrochene Linie der Weitergabe der Apostolischen Sendung (= „apostolische Sukzession“). Wie das Apostelkollegium in Petrus seinen Vorsteher hatte, haben ihre Nachfolger, das Bischofskollegium, ihr Haupt im Petrusnachfolger, dem Papst (apostolische Kirche).
- Die Katholizität (= Allumfassenheit) der Kirche kann nur zugleich mit der Einheit gedacht werden, ohne Einheit keine Katholizität. Wer nicht in der Einheit mit dem Papst steht, mag zwar auf Christus hingeordnet sein, kann aber nicht Seinem Leib angehören (katholische … Kirche), was im Übrigen ebenso heilsnotwendig ist.
- Da der Papst die Sakramentenverwaltung und die Verkündigung des Evangeliums (Lehre) für die ganze Kirche verbindlich regelt, ist auch die Heiligkeit der Kirche (die nicht darin besteht, dass alle Gläubigen persönlich heilig sind, sondern darin, dass die Kirche alle Mittel zur Heiligung, d.h. eben Sakramente und Lehre, besitzt) vom Jurisdiktionsprimat abhängig; sonst könnte jeder Sakramente spenden, wie er lustig ist, aber der Empfänger hätte keine Garantie, dass die Sakramente auch gültig gespendet werden (heilige … Kirche).
Freilich besteht der Jurisdiktionsprimat nicht darin, dass „alle kirchliche Gewalt vom Papste ausgeht“. Vielmehr haben alle Bischöfe Teil an der Leitungsgewalt Christi. Christus ist die Quelle aller Leitungsgewalt. Jedoch hat der Papst die Fülle aller bischöflichen Leitungsgewalt. D.h., während „alle Gewalt von Christus ausgeht“ und jeder Bischof in seiner Diözese die höchste Leitungsgewalt innehat, hat für die ganze Kirche der Papst die höchste Leitungsgewalt, die sich nicht so sehr dem Grade nach unterscheidet (wie es bei den Priestern ist, die ebenfalls Anteil an der Leitungsgewalt haben, aber nicht an der vollen Leitungsgewalt partizipieren, sondern von ihrem Bischof abhängig sind), sondern vielmehr territorial. Erst in der päpstlichen Leitungsgewalt wird die kirchliche Leitungsgewalt wahrhaft katholisch, nämlich die ganze Kirche umfassend.
Wie gesagt, das bedeutet nicht, daß die Bischöfe reine Weisungsempfänger des Papstes sind und nur das ausführen könnten und dürften, was der Papst ihnen vorschreibt. Vielmehr haben sie, wie alle Apostel ihre je eigene Berufung erfuhren, eine eigene Würde und das Recht, für ihre Diözese verbindlich zu entscheiden. Wie aber Petrus eine besondere, zusätzliche Berufung erfuhr, kann der Papst zur Wahrung der Einheit der ganzen Kirche Entscheidungen von anderen Bischöfen aufheben und allgemeine Vorschriften für die ganze Kirche erlassen, und jeder Gläubige, der sich durch eine Entscheidung seines Bischofs beschwert fühlt, kann sich an den Papst wenden, während eine Entscheidung des Papstes nicht mehr anfechtbar ist. Das heißt, der besondere Dienst des Papstes besteht darin, die Einheit in der Vielfalt der regionalen Besonderheiten zu wahren.
Damit zeigt sich, wie unmittelbar der Jurisdiktionsprimat mit dem Verständnis der Kirche zusammenhängt. Im Dogma vom Jurisdiktionsprimat ist zugleich mitbesagt, daß die Kirche nicht nur geistlich verstanden eine ist, sondern real-realistisch, ausgedrückt in der durchaus auch rechtlich verstandenen Einheit mit dem Nachfolger Petri, und daß sie hierarchisch gegliedert ist und von oben, von Christus her gebildet ist.
Der Jurisdiktionsprimat ist daher alles andere als unwichtig. Er ist vielmehr ein ganz entscheidender Ausdruck des rechten Verständnisses von der Kirche. Und es kommt nicht von ungefähr, daß genau an dieser Stelle jeglicher ökumenischer Fortschritt zum Stillstand kommt. Ist der Papst der Stellvertreter Christi auf Erden oder nicht? Oder nochmal tiefer gefragt: Herrschen (zum Scheitern verdammte) menschliche Wunschträume oder herrscht Christus?
Es lebe Christus, der König!