Theologiegeschichte

Bischof Feige hält in einem Interview mit der KNA die Frauenordination für möglich und das Argumentieren mit der Tradition für unzureichend.

ad traditionem

Wenn es in der katholischen Kirche 2019 nicht mehr ausreicht, mit der Tradition zu argumentieren, dann ist Polen bereits offen. Es gibt kein legitimes theologisches Argument, das nicht aus der Tradition stammt. Das hat einfach mit den loci theologici zu tun, also den Quellen theologischer Argumente. Ohne allzusehr ins Detail gehen zu wollen, kennt die Kirche nur zwei aufeinander verwiesene Offenbarungsquellen, aus denen theologische Argumente abgeleitet werden können: Schrift und Tradition. Diese sind insofern aufeinander verwiesen als die Heilige Schrift selbst Teil der Tradition ist und die Tradition in ihrem Kern Schriftauslegung. Dabei ist die Tradition als der eine große und ununterbrochene Prozeß der Glaubensweitergabe von Generation zu Generation zu verstehen (Werbeblock: Wer zuviel Geld hat, kann sich ja mal meine Diplomarbeit über den „Kanon“ von Vinzenz von Lerin reinziehen, womit auch geklärt wäre, wo mein Pseudonym seinen Ursprung hat :-).

Aber meint Bischof Feige hier nicht etwas anderes mit Tradition, nämlich Gewohnheit? Nein! Ganz klar nein! Denn die vom kirchlichen Lehramt in Ordinatio Sacerdotalis aufgeführten Gründe gegen die Frauenordination sind nicht aus mehr oder weniger langen Gewohnheiten abgeleitet, sondern aus der Schrift, die mit Hilfe der Glaubensüberlieferung, also dem Prozeß der Tradition, ausgelegt wird.

Hier zeigt sich ein unanimis consensus patrum, ja saeculi – kein katholischer Autor kennt die Weihe von Frauen, die vielmehr als Zeichen heidnischer oder häretischer Gruppen verstanden wird, z.B. bei Gnostikern, Katharern und Waldensern. Dabei wird nicht aus Gewohnheit oder patriachalischer Misogynie argumentiert (wenngleich solche Argumente gelegentlich als Angemessenheitsgründe angeführt werden), sondern lehrmäßig – aus dem in der Schrift vorgefundenen Willen Christi heraus. Die ungebrochene Gewohnheit, dass die Kirche noch nie Frauen zur Priesterweihe zugelassen hat, kommt dann in den Argumenten von Paul VI. und Johannes Paul II. nur als äußere Bestätigung der bereits belegten inneren Überzeugung ins Spiel.

Natürlich setzt Bischof Feige auf die Zweideutigkeit des Begriffs und die – nach 50 katechesefreien Jahren erwartbare – Unkenntnis der Gläubigen über den Begriff der Tradition. Dieser Begriff ist in der landläufigen Wahrnehmung negativ besetzt und zu einem Synonym für Gewohnheit geworden. Er erwartet, daß bei den mehr oder weniger unbedarften Lesern seines Interviews all die negativen Konnotationen des Begriffs aufgerufen werden und man ihm spontan recht gibt, man brauche bessere Argumente als die bloße Gewohnheit. Und wer wollte letzteres bestreiten!

Doch ist das theologische Argument mit der Tradition eben nicht diese bloße, am besten noch unreflektierte Gewohnheit, sondern das glatte Gegenteil: Die Tradition, der Prozeß der Glaubensweitergabe, ist nach über 5.000 Jahren doch recht ausgefeilt, und nach rund 2000 Jahren christlichen Durchdenkens und Theologie in einem Maße reflektiert, daß man als heutiger Theologe, um überhaupt noch irgendwas Neues „entdecken“ zu können, sich schlicht etwas ausdenken muß (oder irgendeine nicht ganz so bekannte Häresie aus dem Reservoir von 2.000 Jahren wieder aufwärmen).

ad sacerotalem ordinationem

Papst Johannes Paul II. hat in Ordinatio Sacertdotalis (der Text ist übrigens nicht lang, kann man mal eben nebenbei lesen, außerdem sollte man den wesenlichen Verweisen, insbesonderen zu Inter Insigniores folgen, es lohnt sich!) als endgültig festgestellt, dass die Priesterweihe von Frauen unmöglich ist, weil die Kirche keine Vollmacht hat, die Sakramente über den Willen Christi hinaus auszudehnen. Man kann es so zusammenfassen:

Weder Schrift noch Tradition in ihrer Gesamtheit lassen auch nur den leisesten Anhalt erkennen, daß Christus bei der Einrichtung des Sakraments des Ordo eine Weihe von Frauen eingeschlossen hätte. Wenn Christus aber keine Frauen weihen wollte, hat die Kirche schlicht keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern.

Vielmehr ist es die beständige Lehre aller Päpste einschließlich Franziskus (Evangelium Gaudium Nr. 104), dass dieses Tor geschlossen ist. Zuletzt hatte sich der Präfekt der Glaubenskongregation erst im Mai 2018 genötigt gesehen, dies in Erinnerung zu rufen.

Alle Gegenargumente basieren auf rein konjunktivistischer Mutmaßerei: Wenn Christus heute gelebt hätte, würde er Frauen geweiht haben. Mal davon abgesehen, daß dies eine völlig uninteressante Hypothese ist – denn Christus hat nun einmal nicht heute gelebt, sondern sich entschieden, vor 2000 Jahren zu leben! –, gibt es durchaus einige Gründe, anzunehmen, daß, wenn Er Frauen als Priester gewollt hätte, Er dies ohne weiteres getan hätte.

Die Frauen im Gefolge Christi spielten eine damals geradezu skandalöse Rolle. Sie finanzierten seine Wanderpredigerschaft und waren – völlig unerhört für die damalige Zeit – mit Ihm und Seinen Jüngern unterwegs auf eben dieser Wanderschaft. Seine Beziehung zu ihnen war zum Teil so nah, daß Ihm bis heute nicht nur von Dan Brown Verhältnisse oder gar mehr mit Maria Magdalena angedichtet werden. Es wäre ein leichtes gewesen, sie auch zum Letzten Abendmahl mitzunehmen und zusammen mit dem Zwölferkreis zu Priestern zu weihen. Aber nicht einmal in den Zwölferkreis hat Er eine Frau aufgenommen, und niemanden außer dem Zwölferkreis hat Er zum Letzten Abendmahl zugelassen.

Im Gegensatz zu den Begriffen Apostel und Diakon, die an einigen Stellen der Heiligen Schrift durchaus in femininer Form auftauchen, ist dies für Presbyter (aus diesem Wort hat sich unser „Priester“ entwickelt) und Episkopoi (Bischöfe) nirgends der Fall.

Für die Diakonin hat die Liturgiewissenschaft inzwischen festgestellt, dass es sie durchaus gab, aber nicht im Sinne einer sakramentalen Weihe, sondern im reinen Wortsinn, also Helferinnen des Bischofs insbesondere bei Taufen von Frauen, die damals Ganzkörpertaufen waren.

Ähnlich wie bei Feiges o.g. Äquivokation zwischen der Tradition und den Traditionen setzt auch das „Apostolin“-Argument auf ein landläufiges Mißverständnis, die Gleichsetzung der Funktions“~ und der Amtsbezeichnung „Apostel“. Als Amtsbezeichnung bezieht sich „Apostel“ ausschließlich auf die Zwölf und Paulus, und ihr Amt wird nur von denen weitergetragen, die sie einsetzten. Die Wortbedeutung ist jedoch ähnlich wie die des Engels die Beschreibung der Tätigkeit des Bote-Seins. So werden etwa auch der heilige Bonifatius „Apostel der Deutschen“ und die heiligen Cyrill und Methodius „Slawen-Apostel“ genannt. In diesem Sinne bezeichnet auch die kirchliche Liturgie seit alters her Maria Magdalena als die Apostelin der Apostel – wohl wissend, daß dies ein Wortspiel und keine Identifikation ist.

Was mich an alledem am meisten erschreckt, ist das völlige Fehlen von belastbaren Argumenten. Bei Bischof Feige ist da nicht mehr als ein Blabla, daß man die Lehre nicht davon abhalten dürfe, sich zu ändern, wie Papst Franziskus sage (obwohl der die Unmöglichkeit der Frauenweihe ausdrücklich bestätigt hat, s.o.) und daß er sich selbst vor ein paar Jahren noch nicht hätte vorstellen können, die Möglichkeit der Frauenweihe zu denken.

Da geht es mir genau andersherum. Ich konnte mir die Möglichkeit der Frauenweihe immer vorstellen, so als rein praktische Möglichkeit, aber nie ein einziges, im letzten überzeugendes Argument dafür finden. Wie gesagt, alle Argumente dafür sind entweder untheologisch oder beziehen sich ausschließlich auf Diakoninen.

Die Argumente für die Frauenpriesterweihe sind in den letzten Jahren weder besser noch mehr geworden. Es ist vielmehr ein trotziges „jetzt erst recht“: Ich habe zwar nicht ein einziges Argument, ich will aber!!!!111111einself Kommt mir als Vater durchaus bekannt vor.

So ist das Beleidigendste an dem Text, der kürzlich auf Facebook die Runde machte, nicht etwa die Forderung nach dem Frauenpriestertum.

Am meisten stößt mir die strunzdoofe, nicht einmal die Ebene des rein Assoziativen erreichenden Logik hinter dem Text auf, die man schon geradezu böswillig nennen muß. Nur ein besonders deutliches Beispiel:

wenn eine frau
jesu sinneswandlung durch ein brotwort wirkte [Mt 15,27, Mk 7,28]
warum sollten frauen dann
bei der wandlung nicht das brotwort sprechen

Ich weiß nicht, ob dafür Triple-Facepalm oder 23 Bier überhaupt ausreichen. Ich bin ja eigentlich ganz gerne für fast jeden Schwachsinn zu haben. Aber dieser Schwachsinn da ist kein richtiger[tm] Schwachsinn. Er ist böswillig: Wohl wissend, daß es Schwachsinn ist, hat man sich hinter scheinbaren Bibelreferenzen versteckt, die man auch noch terminologisch vergewaltigen mußte, um überhaupt eine Strophe draus zu basteln.

Doch selbst, wenn ich die Terminologie noch für einen Moment beiseite lasse, besteht schlicht kein Zusammenhang zwischen den ersten und den letzten beiden Zeilen. Keiner. Überhaupt. Keiner. Nix Logik. Nicht mal falsche Logik:

aus „a“ folgt „b“
dann müsse aus „c“ auch „d“ folgen

Einziger Zusammenhang: der Terminus „Brotwort“. Als terminus technicus auf das erste der Wandlungsworte bezogen und so in der letzten Zeile verwendet.

Das vermeintliche „Brotwort“ aus der zweiten Zeile lautet hingegen (in der matthäischen Fassung):

Ja, Herr! Aber selbst die kleinen Hunde essen von den Brotkrumen, die vom Tisch ihrer Herren fallen.

„Brotiger“ wird es nicht.

Während in den Wandlungsworten von tatsächlichem Brot die Rede ist, das Sein Leib wird, bleibt das Brot hier reine Metapher, die für den Glauben, die Gnade und das Wirken Christi steht. Was also Jesu „Sinneswandel“ verursacht, ist nicht das wirksame Wort, das aus dem bloßen Zeichen das macht, was es bezeichnet, sondern der Glaube der Frau, der sich im Bekenntnis zum Vorrang der Juden und im Vertrauen auf die überfließende Gnade und Güte ihres Gottes manifestiert:

Frau, dein Glaube ist groß. Es soll dir geschehen, wie du willst.

Aber vielleicht ist alles noch viel schlimmer. Nicht nur in nämlichen Text fehlt jeglicher Bezug auf das Wesen des Priestertums, nämlich sich als Werkzeug Christus zur Verfügung zu stellen, so daß Er durch den Geweihten wirken kann. Oder aus der anderen Perspektive formuliert: daß der Priester geweiht wird, um in persona Christi zu leiten, zu lehren und zu heiligen. Wir haben nur einen Hirten, Jesus Christus selbst. Alle anderen, die wir als Hirten bezeichnen, sind nur insofern Hirten, als sie in persona Christi handeln, also Christus durch ihr Handeln wirken lassen.

Wer als Geweihter nicht Christus wirken läßt, sondern sich in Widerspruch zur katholischen Lehre setzt, der sammelt nicht, der zerstreut!

ad titulum

Thus ends the Fifth Battle
By the treachery of men the field is lost
The night falls
And great is the triumph of evil

Als Grundprinzipien der Reformation gelten die vier „solae“: sola scriptura (allein durch die Schrift), sola fide (allen durch den Glauben), sola gratia (allein durch die Gnade) und solus Christus (allein durch Christus). Soweit diese positiv gefüllt sind, sind sie durchaus mit dem katholischen Verständnis vereinbar, die katholische Lehre ist jedoch weiter: Statt dem protestantischen „sola“ (nur, allein) basiert die katholische Lehre auf dem „et … et“ (sowohl … als auch).

Katholisch können die reformatorischen Grundprinzipien zwar als geistliche Schwerpunktsetzungen des Einzelnen anerkannt werden. Radikale Christusnachfolge ist meistens einseitig, ja bewusst einseitig, und dagegen hat die katholische Kirche in der Regel auch nichts einzuwenden. Problematisch wird es jedoch, wenn die persönliche Spiritualität lehrmäßig verallgemeinert wird. Die vier „solae“ der Reformation sind jedoch als Prinzipien der Lehre, nicht der Frömmigkeit gedacht. Sie sind bewusst gegen die katholische Lehre gerichtet und infolgedessen theologisch und disziplinär jeden ausschließend, der andere Schwerpunktsetzungen vorzieht. Das ist, als hätte der heilige Franziskus sein Armutsideal allen Katholiken zur Pflicht machen wollen. Damit hätte er die katholische Weite der Kirche zugrunde gerichtet und mit Sicherheit die Kirche gespalten.

Häufig als das „Fundamentalprinzip“ verstanden wird „sola scriptura“. Positiver Inhalt dieses Prinzips ist:

  • Die Heilige Schrift enthält alles, was zum Heile nötig ist (Heilssuffizienz).
  • Die verschiedenen Abschnitte der Schrift legen sich gegenseitig aus, jede Stelle muß also über den Einzelautor hinaus im Zusammenhang der ganzen Schrift betrachtet werden(kanonische Auslegung).
  • Die kirchliche Lehre muß mit der Heiligen Schrift im Einklang stehen (Schriftgemäßheit der Lehre).

All das ist so grundlegend Teil der katholischen Lehre, daß auch ihre Kurzzusammenfassung im Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche es deutlich zum Ausdruck bringt: „Die Heilige Schrift […] lehrt ohne Irrtum jene Wahrheiten, die zu unserem Heil notwendig sind“ (18), was im Umkehrschluß bedeutet, daß etwas, das sie nicht zumindest einschlußweise lehrt, nicht zum Heil nötig sein kann. Als das erste Prinzip katholischer Schriftauslegung wird genannt: „auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift achten“ (19).

Daß aus dem Prinzip „sola scriptura“ folge, daß der wörtliche Sinn allein den einzelnen Christen unmittelbar binde, ist jedoch ein meit evangelikal begründetes Mißverständnis der Lehre Luthers. So würde das Christentum zu einer Buchreligion, was katholisch wie lutherisch abgelehnt wird: Christus ist das Wort Gottes (vgl. Joh 1,1ff.), und nur insofern die ganze Schrift Christus verkündet, drückt sich in ihr dieses Wort Gottes aus. Dieses muß vom Heiligen Geist im Herzen des Menschen lebendig werden, „damit [die Schrift] nicht toter Buchstabe bleibe“ (Katechismus der Katholischen Kirche [KKK] 108).

Die katholische Lehre ist jedoch umfassender und geht über die genannten Aspekte hinaus („et…et“ = sowohl als auch, statt „sola“ = nur). Das „sola scriptura“ ist direkt und sogar ursprünglicher gegen diese Aspekte gerichtet:

  • Der geistliche Schriftsinn wird abgelehnt.
  • Die Schrift selbst, nicht die kirchliche Tradition, ist das einzige Auslegungskriterium.
  • Jede Auslegung, aber auch jede Schrift selbst muß sich daran messen lassen, ob sie „Christum treibet“.

Auch nach katholischem Verständnis ist der wörtliche (historische) Sinn der wichtigste und damit die Grundlage aller geistlichen Auslegung, die ohne ihn inhaltsleer wäre (vgl. 1 Kor 15!). Doch bereits die Heilige Schrift selbst legt sich nicht nur den reinen Wortlaut aus, sondern versteht „auch die Wirklichkeiten und Ereignisse, von denen er spricht“ (KKK 117), als zeichenhafte Geschehnisse für den Heilsplan Gottes.

Der im engeren Sinn allegorische Sinn („Was dürfen wir glauben?“) legt die Geschehnisse im Lichte von Ostern aus, versteht also alles auf Christus und die Erlösung hingeordnet. Am häufigsten ist dabei die typologische Lektüre des Alten Testamentes, in der z.B. der Auszug aus Ägypten durch das Rote Meer als Voraus-Bild für unseren durch die Erlösung in Christus möglichen Auszug aus dem Reich der Sünde in der Taufe. Eine andere, bereits neutestamentliche Typologie ist das Verständnis Christi als das Paschalamm (so z.B. in der Johannes-Passion und in 1 Kor 5,7).

Der moralische Sinn („Was sollen wir tun?“) versucht aus den Geschehnissen der Schrift abzuleiten, was Gott von uns möchte, daß wir es tun. Wenn Jesus etwa auf die Frage, wer mein Nächster sei, mit dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter antwortet, muß der Hörer – und genau so schildert es uns Lk 10,25–37 – selbst durch geistliche Auslegung des Gleichnisses auf die Antwort kommen.

Wer die Schrift im anagogischen Sinn („Was dürfen wir hoffen?“) auslegt, versteht die berichteten Geschehnisse als Bild für den Himmel. Sie ist in gewisser Weise die Fortsetzung des typologischen Sinnes und legt seinen Verheißungsüberschuß aus: Wenn wir in der Taufe durch das Rote Meer aus dem Reich der Sünde „Ägypten“ ausgezogen sind, dann ist das angestrebte gelobte Land ein Bild für unsere ewige Heimat im Himmel (vgl. Hebr 3,74,13).

Wenn sich also alle drei geistlichen Sinne bereits in der Schrift selbst ausgelegt finden, dann müßte gerade unter der Voraussetzung, daß die Schrift das einzige Kriterium ihrer Auslegung sei, die Schrift nach ihrem geistlichen Sinn befragt werden. Diese Voraussetzung würde dadurch jedoch nicht logisch akzeptabler, denn es handelt sich um einen klassischen Zirkelschluß, in dem etwas mit sich selbst begründet werden soll. Das ist Münchhausen, der sich selbst am Schopf aus dem Sumpf zieht.

Auch geschichtlich ist das Kriterium nicht haltbar. Mit Tradition ist im katholischen Sinne nicht eine konkrete Gewohnheit, auch nicht eine Summe von Gewohnheiten gemeint, sondern der eine Überlieferungszusammenhang der Offenbarung Gottes von Abraham und Mose bis (gegenwärtig) Papst Franziskus. In allen Fällen geht die Offenbarung selbst ihrer schriftlichen Niederlegung voraus. Beim Neuen Testament ist selbst bei extremster Frühdatierung nach Jesu Tod und Auferstehung noch ein Zeitraum von etwa einem Jahrzehnt zu überbrücken, in dem es keine neutestamentliche Schrift, aber sehr wohl mündliche Überlieferung gibt. Somit begründet nicht die Schrift die Tradition, sondern die Schrift ist das älteste schriftliche Zeugnis der Tradition, das sogar ausdrücklich auf darüber hinausgehende mündliche Tradition verweist (z.B. Joh 20,30; 2 Thess 2,15; 2 Joh 12).

Träger der Tradition ist die Kirche, die sich als göttliche Institution (Leib Christi) wiederum nicht selbst begründet. Auch in ihr ist der eigentlicher Ausleger der Schrift der Heilige Geist. Die Schwierigkeit der Unterscheidung der Geister erfordert jedoch eine konkrete Instanz, die in Zweifesfällen die Kompetenz hat, die Schrift verbindlich auszulegen: das Lehramt der Kirche. Auf die Maßgabe dieses Überlieferungszusammenhangs und den Heiligen Geist als den eigentlichen Ausleger der Schrift verweist ausdrücklich 2 Petr 1,20f.:

Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden; denn niemals wurde eine Weissagung ausgesprochen, weil ein Mensch es wollte, sondern vom Heiligen Geist getrieben haben Menschen im Auftrag Gottes geredet.

Kein Zweifel, Christus ist die Mitte der Schrift (vgl. KKK 102f., 112, 133 und 134). Darauf die Auswahl des Kanons, dessen Mitte zuvor schon festgestellt wurde, ist jedoch willkürlich und wiederum ein Zirkelschluß: Das Kriterium des Kanons muß den Kanon bereits voraussetzen.

Der Kanon verdankt sich vielmehr der lebendigen Tradition der Kirche. Beim Alten Testament hat die Kirche schlicht den zur Zeit Jesu üblichen Kanon der griechischen Übersetzung (Septuaginta) übernommen; einen verbindlichen hebräischen Kanon gibt es nicht vor 70 n. Chr. Schon die Autoren des Neuen Testaments haben ganz selbstverständlich die Septuaginta verwendet, was sich vor allem darin zeigt, daß das Alte Testament in der Regel nach ihr zitiert wird.

Beim Neuen Testament gibt es zwei Entwicklungsschritte. Zunächst hat sich ein gewisser Kanon von im Gottesdienst verwendeten Schriften herausgebildet. Dann mußte im dritten, vierten Jahrhundert dieser Kanon gegen die Gnosis (eine synkretistische und alles andere als klar abgrenzbaren religiösen Bewegung, die auch christliches Gedankengut rezipierte) abgegrenzt werden. Aus gnostischen Kreisen stammten Schriften, die vorgaben, von Aposteln zu stammen und z.T. auch echt christliches Gedankengut verarbeiteten, also schwer zu unterscheiden waren. Die Kirche wählte hier nach Alter und Augenzeugenschaft aus und war dabei ziemlich erfolgreich: bei den heute üblichen Datierungen (ca. 50–100 n. Chr.) finden sich nur drei christliche Schriften, die möglicherweise in diesen Zeitraum fallen und nicht ins Neue Testament aufgenommen wurden; neben dem Barnabasbrief noch die Zwölfapostellehre (Didaché) und der Erste Clemensbrief.

Einer der emotionalen Höhepunkte (wenn auch nicht unbedingt der reinsten Freude) ist die Lesung der Johannespassion in der Karfreitagsliturgie. Sicherlich gehören die vorausgehenden Lesungen aus Jesaja und dem Hebräerbrief dazu, diesen Höhepunkt aufzubauen. Und nicht zuletzt gehört die Kreuzverehrung als unsere Antwort auf die Passion zu diesem Gesamtkunstwerk, aber ich will mich hier mal auf die Passion selbst beschränken.

Sie ist schon als solche hammermäßig genug, aber was noch viel krasser ist, man kann sie nie oft genug gehört haben, man kann immer noch Neues entdecken. In den letzten Jahren sind mir zwei Stellen besonders ins Herz gesunken, zum einen die Stelle ganz am Anfang, wo die Häscher vor Ihm zurückweichen und zu Boden stürzen, zum anderen die Stelle, in der die Hohenpriester(!) antworten: „Wir haben keinen König außer dem Kaiser.“

Jesus, der alles wusste, was mit Ihm geschehen sollte, ging hinaus und fragte sie: Wen sucht ihr? Sie antworteten Ihm: Jesus von Nazaret. Er sagte zu ihnen: Ich bin es. Auch Judas, der Verräter, stand bei ihnen. Als Er zu ihnen sagte: Ich bin es!, wichen sie zurück und stürzten zu Boden. (Joh 18,4–6)

Ich kann mich erinneren, daß mir schon als Kind klar war, daß es nur einen Grund geben kann, warum die Häscher zurückweichen und zu Boden stürzen: die Würde Jesu, letztlich also ihre Anerkenntnis Seiner Göttlichkeit. Warum aber an dieser Stelle – sie wußten doch, wen sie festzunehmen auszogen – und warum sehen sie dann von der Verhaftung nicht ab?

Die Lösung dieser Fragen lag dort, wo ich sie nie erwartet hätte; in den scheinbar unbedeutenden Worten: „Ich bin es.“ Es gibt noch eine zweite Stelle, bei Mk, in der (fast) dasselbe Phänomen auftritt, nur ein wenig abgemildert durch die vorangehende Frage des Hohenpriesters, ob Er „der Messias, der Sohn des Hochgelobten“ sei und die fortgesetzte Rede Jesu: „Ich bin es. Und ihr werdet den Menschensohn zur Rechten der Macht sitzen und mit den Wolken des Himmels kommen sehen.“ Dafür ist noch deutlicher, welchen Anspruch Er erhebt, insofern der Hohepriester Seine Antwort ausdrücklich als offensichtliche Blasphemie verurteilt.

Alles hängt tatsächlich am „Ich bin es“. Daß es bei mir Jahre gedauert hat zu verstehen, warum genau dieser Satz die Göttlichkeit Jesu zum Ausdruck bringt, liegt an der (in diesem Punkt „§%U/!) Einheitsübersetzung, die keinen Hinweis darauf gibt, was Jesus hier zitiert, nämlich Ex 3,14, nichts geringeres als den peinlichst in der Aussprache vermiedenen Gottesnamen!

Die Einheitsübersetzung übersetzt Ex 3,14 (schlicht falsch!): „Ich bin der Ich-bin-Da“; in einer Zeitschrift des Katholischen Bibelwerks habe ich gestern sogar „Ich bin der Ich-bin-da-für-euch“ gelesen. Das ist einfach nicht das, was dasteht, das ist insofern eine schlicht falsche Übersetzung, als sie den schillernden, vielfältig deutbaren Namen Gottes auf eine einfache, allzu klar verständliche Aussage reduziert. Eigentlich steht nämlich (ungefähr, das hebräische JHWH ist tatsächlich nicht leicht zu übersetzen) da: „Ich bin, der ich bin.“

Mir hat es sich tief eingebrannt, als mein AT-Professor in einer Nebenbemerkung mal rantete, das sei eigentlich genau das Gegenteil dessen, was die EÜ draus macht, nämlich die Verweigerung eines Namens. Noch heute sagten Juden, wenn sie auf eine Frage, z.B. wohin sie gerade gehen würden, de facto mit „das geht dich einen feuchten Kehricht an“ antworten wollten: „Ich gehe dahin, wo ich hingehe.“ Insofern sei der Name JHWH als Nicht-Name zu verstehen, als Verweigerung, einen Namen zu nennen; was sich auch klar daraus ergibt, daß im orientalischen Weltbild die Kenntnis des Namens eines Gottes Verfügungsgewalt über ihn beinhaltete, und genau dieser Verfügungsgewalt entziehe sich Gott hier durch die Nicht-Nennung Seines Namens.

Später fiel es mir nochmal wie Schuppen von den Augen, als ich die klassische Interpretation des Gottesnamens, die aber sowas von 100%ig anschlußfähig an die griechische Philosophie ist, kennenlernte. Griechisch lautet die Stelle mit dem Gottesnamen nämlich: ἐγώ εἰμι ὁ ὤν, Ich bin der Seiende. Gott identifiziert sich hier also mit dem, der allein sein Sein aus sich selbst heraus hat, und das bildet die Grundlage jeglicher christlicher Philosophie bis zur Reformation.

All diese Mit-Bedeutungen des Gottesnamen unterschlägt die Einheitsübersetzung (selbst die Anmerkung zu Ex 3,14 ist eher verschleiernd!). Entscheidend für die Passion ist jedoch, wie der griechische Originaltext von Jesu Antwort lautet: ἐγώ εἰμι. Deshalb fallen die Häscher bestürzt zu Boden. Was an sich eben nichts anderes bedeutet als „Ich bin’s“, ist im Munde Jesu eine klare Anspielung auf den Gottesnamen, den er für sich selbst in Anspruch nimmt. Übrigens an x anderen Stellen, insbesondere, aber (s.o.) nicht nur bei Johannes (bei Johannes baut bereits der Prolog ganz entscheidend hierauf auf!).

Die Reaktion der Häscher entspricht daher in etwa der Jesajas in seiner Berufungsvision, es ist also die Reaktion des sündigen Menschen angesichts der Herrlichkeit Gottes. Sie drückt aus, daß Jesus Sein Leben freiwillig hingibt, die Verhaftung problemlos hätte verhindern können, und daß Gott – auch wenn uns jetzt ein Name unter dem Himmel gegeben ist – sich nach wie vor unserer Verfügbarkeit entzieht.

Die andere Stelle steht damit in gewisser Weise in Beziehung:

Pilatus sagte zu den Juden: Da ist euer König! Sie aber schrien: Weg mit ihm, kreuzige ihn! Pilatus aber sagte zu ihnen: Euren König soll ich kreuzigen? Die Hohenpriester antworteten: Wir haben keinen König außer dem Kaiser. (Joh 19,14f.)

Diese Stelle ist noch viel krasser, andererseits auch unauffälliger, weil fast nichts auf die hintergründige Bedeutung der Aussage hindeutet. Hier brauchte es die Inszenierung von Mel Gibson, um mir das Krasse an dieser Aussage bewußt werden zu lassen: Die Hohenpriester verleugnen hier nichts anderes als ihre grundlegende Daseinsberechtigung, das Königtum Gottes über Sein Volk. Wie Gott es selbst sagt in 1 Sam 8,6:

Nicht Dich haben sie verworfen, sondern Mich haben sie verworfen: Ich soll nicht mehr ihr König sein.

Darüber bin ich bis heute noch nicht weg…

Es ist Kardonnerstag. Ja, ich weiß, daß überall[tm] Gründonnerstag steht. Stimmt aber nicht (ganz).

Denn der Gründonnerstag gehört (liturgisch) bereits zum Karfreitag und bezeichnet seinen Vorabend. War mir lange auch nicht klar, und infolgedessen verstand ich nicht, warum das Sacrum triduum aus vier Tagen besteht. Tut es aber nicht, da der Gründonnerstag kein eigenständiger Tag, sondern „nur“ der Vorabend von Karfreitag ist.

Klar wurde mir das erst durch das Stundenbuch. Das trennt nämlich zwischen der Non des Donnerstags der Karwoche und der Vesper von Gründonnerstag. Und diese Trennung besteht vor allem in der Überschrift „Die drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn“:

  1. Leiden: Karfreitag
  2. Tod: Karsamstag
  3. Auferstehung: Ostersonntag

Direkt nach dieser Überschrift folgt die Unterüberschrift „Gründonnerstag oder Hoher Donnerstag“, der ausschließlich aus der Vesper besteht, die zudem nur von den armen Schweinen wie mir gebetet wird, die wegen kleiner Kinder (oder aus anderen Gründen) nicht an der Messe vom Letzten Abendmahl teilnehmen können. Ok, und der Komplet.

Die Verwirrung kommt wahrscheinlich daher, daß es mal (zwischendurch) zwei Triduen gab, nämlich das Leidenstriduum (Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag) und das Auferstehungstriduum (Ostersonntag, Ostermontag, Osterdienstag). Letzteres ergibt aber einfach keinen Sinn, denn von Ostersonntag bis zum Weißen Sonntag ist schon Osteroktav.

Wozu ein Triduum in der Oktav? Wahrscheinlich weil das mit dem Triduum von Gründonnerstag bis Ostersonntag nicht mehr klar war, also genau aufgrund der Frage, warum das Triduum vier Tage umfasse. Tat es aber gar nicht, sondern der Karfreitag beginnt (wie jedes Hochfest) mit dem Vorabend. Seit der Wiederherstellung des klassischen Triduums durch Papst Pius XII. 1951 (siehe auch hier) droht hingegen der Karsamstag als wesentlicher Bestandteil des Triduums unter den Tisch zu fallen (drei Tage? Also Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag! – NEEEEEEIIIIIIN!!!11111einself).

Um den Karsamstag angemessen aufzuwerten, kann ich nur die Karmette empfehlen (z.B. bei uns in Eisenach am Karsamstag und 8.30 Uhr). Seit ich die kennengelernt habe, möchte ich sie nicht mehr missen, denn von ihr her kriegt der Karsamstag als fast, aber eben nicht ganz a-liturgischer Tag sein eigenes Gepräge, das ihn als vollen und bedeutsamen Tag des Triduums heraushebt.

P.S.: Eigentlich reicht bereits der Schott. Denn die Missa Chrismatis steht auch dort unter Donnerstag der Karwoche. Da die aber meistens schon am Kardienstag gefeiert wird, rutscht das leicht durch.

Als ich mich über den Artikel vom letzten Post aufregte, fing ich erstmal am anderen geschichtlichen Ende zu suchen an. Vom Studium hatte ich im Hinterkopf, daß es vor 1871 keine Definition des Jurisdiktionsprimates gab. Ich erinnere mich sogar noch daran, wie unser Kirchengeschichtler einen Kommilitonen zurechtwies, der im Kontext des „Hexenhammers“ fragte, wie sich der Bischof von Innsbruck über eine päpstliche Vorschrift hinwegsetzen und Heinrich Institoris
aus seinem Bistum vertreiben konnte: Wann wurde der Jurisdiktionsprimat definiert?

Ich hatte das damals so verstanden, als wäre der Jurisdiktionsprimat mehr oder weniger eine Erfindung des 19. Jahrhunderts. Wenngleich er seine Grundlage sehr wohl schon im Neuen Testament habe, sei er über die Jahrhunderte entwickelt und erst im 19. Jahrhundert voll entfaltet worden.

Aber wie so üblich bewahrt Quellenstudium vor solchen Neuentdeckungen. Denn wenn man sich „Pastor Aeternus“, die dogmatische Konstitution des 1. Vaticanums, in der der Jurisdiktionsprimat als verbindliche Glaubenswahrheit vorgelegt wird, anguckt, stellt man plötzlich fest, daß dort sinngemäß steht: „Wir schreiben als verbindlich zu glauben vor, was bereits das Konzil von Florenz definiert hat.“

Das Konzil von Florenz aber fand aber im späten Mittelalter statt – und gut dreißig Jahre vor dem Erscheinen des Hexenhammers übrigens! Im „Dekret für die Griechen“ (DH 1307) heißt es:

Ebenso bestimmen wir, daß der heilige Apostolische Stuhl und der Römische Bischof den Primat über den gesamten Erdkreis innehat und der Römische Bischof selbst der Nachfolger des seligen Apostelfürsten Petrus und der wahre Stellvertreter Christi, das Haupt der ganzen Kirche und der Vater und Lehrer aller Christen ist; und ihm ist von unserem Herrn Jesus Christus im seligen Petrus die volle Gewalt übertragen worden, die gesamte Kirche zu weiden, zu leiten und zu lenken, wie es auch in den Akten der ökumenischen Konzilien und in den heiligen Kanones festgehalten wird.

Im Anschluß wird noch einmal die Rangordnung der Patriarchate bestätigt: Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem. Datum dieses Dekrete: 6. Juli 1439! Das einzige, was da noch nicht so explizit steht wie in Pastor Aeternus, ist die Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen des Glaubens und der Sitte. Der komplette Umfang des Jurisdiktionsprimates ist dort bereits enthalten, und das Konzil behauptet wiederum, nur die bereits bestehende und von vorangegangenen Konzilien bestätigte Lehre zu wiederholen.

Den Verweisen im Denzinger folgend landete ich erstmal beim Glaubensbekenntnis des [byzantinischen] Kaisers Michael Palaiologos auf dem 2. Konzil von Lyon (DH 861), dem Unionskonzil mit den Griechen im Jahre 1274 (das ist das Konzil, zu dem Thomas von Aquin unterwegs war, als er starb):

Eben diese heilige Römische Kirche hat auch den höchsten und vollen Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche inne; sie ist sich in Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen vom Herrn selbst im seligen Petrus, dem Fürst bzw. Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der Römische Bischof ist, zusammen mit der Fülle der Macht empfangen hat.

Desweiteren bestätigt er bereits das, was im Konzil von Florenz noch zu fehlen scheint: Die definitive Letztentscheidung des Papstes in Fragen des Glaubens:

Und wie sie vor den anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch eventuell auftauchende Fragen bezüglich des Glaubens durch Urteil entschieden werden [definiri(!)].

Ausdrücklich bestätigt der griechische Kaiser den Papst als Appellationsinstanz in allen rechtlichen Fragen und seinen Vorrang gegenüber Konzilien.

Also: Im Hochmittelalter bestätigt ein hoher Vertreter der orthodoxer Christenheit den Vorrang Roms in jeglicher Hinsicht. Natürlich könnte man einwenden, daß das byzantinische Kaiserreich sich seit Jahrhunderten des vordringenden Islams erwehren mußte und im Hochmittelalter entsprechend schwach war, daß überhaupt die Unionsbemühungen hier ihren Ursprung hätten und der Papst dem Kaiser diktieren konnte, was er wollte. Und vor allem, daß die orthodoxen Gläubigen die Union schließlich ablehnten. Das alles relativiert aber nicht, daß bereits hier der Anspruch Roms auf den Jurisdiktionsprimat über die ganze Kirche inklusive der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubensfragen klar und deutlich formuliert ist. Im Jahre 1274!

Allerdings ist das keineswegs das Ende der Verweise. Ein weiterer führte zum 4. Konzil von Konstantinopel im Jahre 869. Dieser Verweis ist allerdings ohne Fundstelle im Denzinger-Hünermann. Der Grund dafür ist, daß nämlicher Beschluß eine Vorgeschichte von mehreren hundert Jahren hat und sich sein Wortlaut mit geringen Abweichungen bis ins Jahr 515 zurückverfolgen läßt, nämlich zum Glaubensbekenntnis „Libellus Fidei“ von Papst Hormisdas (DH 363–365) das zur Beendigung des Akazianischen Schismas führte. Dort heißt es unter anderem:

Der Anfang des Heiles ist, die Regel des rechten Glaubens zu beachten und keinesfalls von den Bestimmungen der Väter abzuweichen. Und weil der Spruch unseres Herrn Jesus Christus nicht übergangen werden kann, der sagt: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen“, wird das, was gesagt wurde, durch die tatsächlichen Wirkungen erwiesen; denn beim Apostolischen Stuhl wurde stets die katholische Religion unversehrt bewahrt. […] Wie wir vorher sagten, folgen wir in allem dem Apostolischen Stuhl und verkünden alle seine Bestimmungen; deshalb hoffe ich, daß ich in der einen Gemeinschaft mit Euch, die der Apostolische Stuhl verkündet, zu sein verdiene, in der die unversehrte und wahre Festigkeit der christlichen Religion ist. Ich verspreche, daß die Namen derer, die von der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, das heißt, nicht mit dem Apostolischen Stuhl übereinstimmen, während der heiligen Geheimnisse nicht verlesen werden.

Diese Formel beendete das von Rom verkündete Schisma mit Konstantinopel, nachdem Konstantinopel die Beschlüsse des Konzils von Chalzedon relativieren wollte, um die Einheit mit den Monophysiten zu ermöglichen. Konstantinopel, vertreten durch den Patriarchen und den Kaiser, schlossen sich voll und ganz der römischen Position an! Hier ist auch keinerlei äußerer Druck durch den (noch nicht existierenden) Islam oder ähnliches zu erkennen. Allenfalls die Germanen, die allerdings noch dazu Arianer waren, könnte man hier anführen. Die haben allerdings mehr Druck auf Rom als auf Konstantinopel ausgeübt. Mit anderen Worten: Wir haben hier, im Jahre 515/19 (nochmals durch Patriarch und Kaiser bestätigt 535) eine eindeutige und freie Zustimmung Konstantinopels zum Jurisdiktionsprimats Roms!

Damit aber immer noch nicht genug. Bereits im Jahre 343 ging es auf der Synode von Serdika um jurisdiktionelle Zuständigkeiten und Appelationsrechte bei Rechtsverfahren gegen Bischöfe (DH 133–136). Serdika liegt bei Sofia, also im Patriarchatsgebiet von Konstantinopel. Hier beschloß man, daß zunächst die Bischöfe der Kirchenprovinz über ihren Mitbruder Gericht halten sollten. Die Appellationsinstanz gegen ihr Urteil ist aber nicht etwa der Patriarch von Konstantinopel, sondern – unter ausdrücklicher Berufung auf das „Haupt“, d.h. den „Stuhl des Apostels Petrus“ – Rom!

Kurz zuvor hatte Papst Julius I. diese Frage ebenfalls ins Spiel gebracht, als er den Antiochenern in einem Brief (DH 132) vorwarf, den Rechtsweg nicht eingehalten zu haben:

Weswegen aber wurde uns vor allem wegen der Kirche von Alexandrien nicht geschrieben? Oder wißt ihr nicht, daß dies Brauch war, daß zuerst uns geschrieben wird und so von hier aus entschieden wird, was gerecht ist? Wenn nun freilich ein derartiger Verdacht gegen den dortigen Bischof volag, hätte man an die hiesige Kirche schreiben müssen.

Papst Julius beansprucht also, der einzige Richter in Streitigkeiten zwischen Patriarchatssitzen zu sein – nichts anderes also als den Jurisdiktionsprimat!

Gehen wir zurück in die frühe Kirche, also vor die Legalisierung des Christentums durch Kaiser Konstantin, werden die Quellen zwar dünner, aber es gibt sie, und sie ziehen sich durch die Jahrhunderte. So hat sich z.B. Papst Stephan im Jahr 256 in einem nur fragmentarisch überlieferten Brief an die Bischöfe Kleinasiens ausdrücklich auf die Kathedra Petri berufen, und Polykrates von Ephesus scheint, wie aus seinem ebenfalls nur fragmentarisch erhaltenen Brief an die Kirche von Rom (ca. 185–195) hervorgeht, auf Aufforderung Roms eine kleinasiatische Bischofssynode einberufen zu haben. Wie gesagt, diese Quellen sind dünn, wie überhaupt die Gesamtquellenlage vor dem Konzil von Nicäa 325 recht dürftig ist.

Jedoch sind noch drei frühe Quellen zu nennen, die bereits im apologetischen Teil auftauchten, zu nennen, die deutlich und sehr früh den Jurisdiktionsprimat bezeugen:

  • Irenäus, Adv. Haeresis III, 3, n. 2 (ca. 175–185): „Weil es aber zu weitläufig wäre, in einem Werke wie dem vorliegenden die apostolische Nachfolge aller Kirchen aufzuzählen, so werden wir nur die apostolische Tradition und Glaubenspredigt der größten und ältesten und allbekannten Kirche, die von den beiden ruhmreichen Aposteln Petrus und Paulus zu Rom gegründet und gebaut ist, darlegen, wie sie durch die Nachfolge ihrer Bischöfe bis auf unsere Tage gekommen ist. So widerlegen wir alle, die wie auch immer aus Eigenliebe oder Ruhmsucht oder Blindheit oder Mißverstand Konventikel gründen. Mit der römischen Kirche nämlich muß wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen, d. h. die Gläubigen von allerwärts, denn in ihr ist immer die apostolische Tradition bewahrt von denen, die von allen Seiten kommen.“
  • In seinem Brief an die Römer redet der heilige Ignatius von Antiochien die römische Kirche als „die den Vorrang führt in der Liebe“ an, was er im übrigen klar von „die den Vorsitz führt im Gebiet der Römer“ unterscheidet. Die Briefe des heiligen Ignatius (ca. 107) sind nach dem Ersten Clemensbrief das überhaupt erst zweite Zeugnis der frühen Kirche nach den biblischen Quellen. Es sei noch angemerkt, auch wenn das ein Argument e silentio ist, daß keiner der anderen Ignatiusbriefe solche Formulierungen auch nur im Ansatz kennt.
  • Der Jurisdiktionsprimat besagt ja im wesentlichen, daß der Papst unmittelbar in jede Ortskirche hineinregieren kann. Der Anlaß des aus Rom kommenden Ersten Clemensbriefes ist die (unrechtmäßige) Absetzung von Priestern in Korinth. Die römische Kirche beansprucht in diesem Brief, unmittelbar in die Kirche von Korinth hineinregieren zu können (vgl. insbes. 1 Clem 57–59). Der Erste Clemensbrief ist also als ganzes ein einziges Zeugnis für den Jurisdiktionsprimat.

Überraschenderweise ist der Jurisdiktionsprimat und seine Ausübung durch den römischen Bischof ausgesprochen gut und von frühester Zeit belegt. Man könnte sogar behaupten, daß abgesehen von der Göttlichkeit Jesu kein Abstraktum der kirchlichen Lehre so gut belegt ist wie der Jurisdiktionsprimat. Und so erklärt sich auch, warum die Protestanten auf so nebensächliche Dinge wie „war Petrus überhaupt in Rom“ abheben. Denn das ist das einzige Glied in der ganzen Lehre vom Jurisdiktionsprimat, das nicht überdeutlich belegt ist – was nicht ganz unnormal ist für Einzelereignisse im Leben eines von der Welt damals für nicht sonderlich bedeutsam gehaltenen Menschen…

Über meinem Blog steht: „In ipsa item catholica ecclesia magnopere curandum est, ut id teneamus, quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est.“ Der geneigte Leser wird sich wohl die Quelle dieses „Kanons“ angesichts des „Commonitoria“ (commonitorium.blogspot.com war schon besetzt und außerdem spricht Vinzenz ja selbst von zwei Mahnbüchern, von denen aber der zweite Teil schon ihm selbst gestohlen worden sein soll) und des Bloggernamens „Vincentius Lerinensis“ zumindest ergoogeln können. Allerdings möchte ich dann doch mal darauf hinweisen, daß ich mich damit nicht selbst schubladisieren will. Auf der einen Seite hat mich ein wenig der Schalk geritten, als ich auf diese Idee kam, zum anderen hatte ich schon seit meiner Diplomarbeit die passende E-Mail-Adresse.

Vor allem aber bin ich seit der tiefergehenden Beschäftigung damals (freundlich ausgedrückt:) erstaunt, wie wenig der Vinzenz wirklich gelsen wurde und wird. Irgendwas mal über ihn gehört haben viele, besonders in konservativeren Gruppen kann man auch den sogenannten Kanon zitieren. Aber nur aus dem Zusammenhang gerissen! Denn er erscheint ja auf den ersten Blick so klar und verständlich, weil er so knackig formuliert ist.

Aber es fängt schon mit der Reihenfolge der Einzelkriterien an. Erst seit knapp 200 Jahren wird der sogenannte Kanon als das, was „immer, überall, von allen“ geglaubt wurde, zitiert. Steht aber gar nicht da, und das ist wichtig! Wie Vinzenz nämlich in den folgenden Kapitel ausführt, ist der Kanon nicht kumulativ, sondern sukzessiv zu verstehen. Das heißt: Erst wenn das erste Kriterium nicht reicht, kommt das zweite ins Spiel, und das dritte interessiert erst, wenn die ersten beiden versagt haben. Richtig heißt es: „überall, immer, von allen“.

Relevant werden diese Kriterien überhaupt erst dann, wenn eine Lehre in ihrer Rechtgläubigkeit umstritten ist. Normalerweise reiche zwar die Schrift vollkommen aus, aber leider hätten sich auch die Irrlehrer immer wieder auf die Schrift bezogen und besonders gerne schwer verständliche Stellen zur Begründung ihrer Lehre angeführt, indem sie sie in ihrem Sinne auslegten. Daher bedürfe es der kirchlichen Auslegung der Schrift, und wie man diese feststellt, dazu solle der Kanon dienen: Zunächst sei nach der einmütigen Lehre der Kirche in der Gegenwart zu fragen („überall“). Ist diese nicht eindeutig festzustellen, dann müsse „das Altertum“ befragt werden, wobei Vinzenz mit „Altertum“ die Zeit meint, bevor die umstrittene Lehre aufkam („immer“). Ist aber auch aus „dem Altertum“ keine eindeutige Sicht auf die umstrittene Lehre zu gewinnen, dann müsse man nach einem Konzilsentscheid in dieser Frage suchen, und falls es den nicht gibt, müsse man wohl oder übel die Kirchenväter der Reihe nach durchgehen („von allen“).

Für uns heute ist diese Frage sehr viel einfacher zu bearbeiten. Anders als Vinzenz haben wir es heute relativ einfach, die verläßliche Lehre der Kirche zu bestimmen (Katechismus, vergleichsweise leicht zugänglich lehramtliche Äußerungen). Und damit könnte man es dann auch bewenden lassen, denn nach Vinzenz‘ Kriteriologie ist die Sache eigentlich erledigt.

Eigentlich: Wenn da nicht die Merkwüdigkeit wäre, daß Vinzenz seine Dreiteilung nicht bis zum Ende durchhält, ja bereits bei der ersten Erläuterung das „ab omnibus“-Kriterium selbst noch einmal teilt, und bei genauerer Betrachtung seine eigentliche Kreativität nicht auf den „Kanon“, sondern auf den Fortschritt verwendet hat. Ein Großteil des Commonitoriums ist nämlich völlig frei von eigenen Gedanken Vinzenz‘, nur die griffige Formulierung geht auf ihn zurück (der Rest steht schon bei Tertullian und Irenäus von Lyon), praktisch ohne traditionsgeschichtlichen Vorläufer ist aber das Kapitel 23.

Dieses Kapitel 23 behandelt die Frage, ob es unter den Voraussetzungen des „Kanons“ überhaupt eine Entwicklung geben könne, oder ob immer alles beim Alten bleiben müsse. Vinzenz verneint diese Frage. Es gäbe sehr wohl Entwicklung, ja sogar echten Fortschritt in der Lehre, nur dürfe diese nicht einen Bruch mit der früheren Lehre darstellen, sondern ein natürliches Wachstum bereits angelegter Samen darstellen. Ausgerechnet diese Stelle ist auch die einzige, die jemals höchstlehramtlich zitiert wurde, nämlich durch das I. Vatikanische Konzil.

Wat also sacht uns dit janze? Das eigentliche Kriterium für Vinzenz war, so scheint es, die wesentliche Übereinstimmung der gegenwärtigen Lehre mit dem Ursprung, und wie diese Übereinstimmung dem Wesen nach bestimmt werden kann, verrät weniger der Kanon als vielmehr die Anwendungsbeispiele im Commonitorium selbst: Treue zur Kirche aller Zeiten. Als ich darüber meine Diplomarbeit geschrieben habe (2004), hatte ich noch nicht viel von einer Hermeneutik der Kontinuität gehört. Aber eigentlich ist das genau das, was Vinzenz in seinem Commonitorium entwickelt.

Josef Bordat hat gestern einen kurzen Aphorismus zur Theodizeefrage gepostet, den er von Odo Marquard abgeleitet hat. Darum hier nun den meines Erachtens treffendsten Ausspruch Marquards zur Theodizee:

„Theodizee gelungen, Gott tot.“
Odo Marquard: Schwierigkeiten beim Ja-Sagen; in: Willi Oelmüller (Hg.): Theodizee – Gott vor Gericht?; München 1990, 87–102, hier 98.

Ganz davon abgesehen, daß dieser Spruch schon völlig kontextlos ziemlich treffend wirkt (auf mich jedenfalls), da der menschliche Versuch, Gott angesichts der Übel der Welt zu rechtfertigen, immer schon einem Gottesmord gleichkommen muß, spielt sich dabei doch der Mensch als Anwalt eines ihm überlegenen Wesens auf (uarghs, allein bei dieser Formulierung kräuseln sich mir die Fußnägel auf), bekommt er bei genauerer Betrachtung noch dazu einen ziemlichen philosophiegeschichtlichen Tiefgang.

Das Erdbeben von Lissabon 1755 hatte die Leibniz’sche Theodizee (beste aller möglichen Welten) auf praktische Weise als unglaubbar ad absurdum geführt. Zwar war sie nach wie vor denkbar, hatte aber praktisch keine Überzeugungskraft mehr. Die Philosophie reagierte im großen und ganzen damit, die schon von Leibniz unterschiedenen Sphären von malum physicum und malum morale dergestalt zu trennen, daß für das malum morale nur noch der Mensch, fürs malum physicum aber die Naturgesetze, mithin also keine Person und damit keiner verantwortlich ist. Die Natur funktioniere eben so. (Das malum metaphysicum scheint dabei irgendwie klammheimlich auf der Strecke geblieben zu sein.)

Dieses Denken setzt natürlich ein deistisches Gottesbild voraus, nach dem Gott nicht mehr in seine Welt eingreift, nachdem er ihr einen Schöpfungsimpuls gegeben hat, ihre Entwicklung quasi „angestupst“ hat (nur so ist Gott auch nicht für die Gesetze, nach denen seine Schöpfung funktioniert, verantwortlich). Damit reduziert sich die Frage nach dem Bösen in der Welt auf das malum morale, für das eben allein der Mensch verantwortlich ist (im Zweifel aus geistiger Trägheit, weshalb er aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit befreit werden muß).

Angesichts des Bösen in der Welt zu rechtfertigen ist damit nicht mehr Gott, sondern der Mensch. Eigentlich ist die Theodizee damit zur Anthropodizee geworden, und in ihrer „Lösung“ kommt Gott im eigentlichen Sinne nicht mehr vor. Die „Lösung“ der Theodizee wird mit einem dermaßen schwachen Gottesbild erkauft, daß man mit Fug und Recht sagen kann, das hat nicht nur nichts mehr mit dem sich offenbarenden Gott der Bibel zu tun, sondern erinnert auch nur noch vage an den Gott, wie ihn frühere Philosophen mit Ihrer Vernunft erkannt hatten. Eben: „Theodizee gelungen, Gott tot.“

In der heutigen FAZ gibt es in der Beilage Bilder und Zeiten einen interessanten Artikel von Mercedes Bunz (ja, sie heißt wohl wirklich so, auch wenn mir Google das nicht glauben wollte…) über die Folgen der „digitalen Revolution“ für das menschliche Denken (Artikel online nur für Geld). Diese Frage ist ja schon vor einem Jahr etwas ausführlicher diskutiert worden, wenngleich auf sehr unterschiedlichem Niveau.

Bei Frau Bunz habe ich allerdings einen Gedanken gefunden, den ich bisher so nicht gelesen hatte, nämlich zur Funktion des Experten. Den mache das Internet nämlich keineswegs überflüssig, aber es verändere seine Funktion. Bisher zeichnete sich ein Experte dadurch aus, daß er auf einem bestimmten Gebiet mehr wußte als andere. Mit dem Internet und vor allem seiner leichten Durchsuchbarkeit mittels Google und Konsorten ist das bloße Wissen aber kein Vorteil mehr. Das kann nämlich jeder ohne große Anstrengung erlangen, wenn er nur weiß, was er sucht. Es reicht aber nicht, die bloßen Fakten zu finden, man muß sie auch einordnen und bewerten können. Genau das sei in Zukunft die Legitimation des Experten, schreibt Frau Bunz, nämlich im Informationsüberfluß den strukturellen Überblick zu behalten. Er kann sich also nicht mehr durch bloßes Faktenwissen (bösartiger gesagt: durch Herrschaftswissen) legitimieren, sondern ist der ständigen Überprüfung ausgesetzt, was sowohl die behaupteten Fakten als auch die daraus abgeleitete Plausibilität seiner Strukturierung derselben angeht.

Dieser Gedanke birgt für mich eine unmittelbare Plausibilität (oder anders gesagt: mir fallen sofort genug Fakten ein, die ich bereits weiß, die in diese Strukturierung von Wirklichkeit nahtlos einzupassen sind und zugleich durch die Struktur in einer Weise widerspruchsfrei erklärt werden können, daß aus dieser Struktur ein tatsächlicher Wissenszugewinn hervorgeht, der mehr ist als das Zusammenführen an sich bereits bekannter Daten [was in dem Artikel als der nächste Schritt der Digitalisierung dargestellt wird: Suchmaschinen, die intelligent auf Anfragen reagieren und nicht einfach auf schon vorhandene Seiten verweisen, sondern aus als verläßlich bekannten Daten durch Kombination neues „Wissen“ {ich habe einen anderen Wissensbegriff als Frau Bunz} generieren, manchem vielleicht schon unter der Chiffre „Semantisches Web“ oder im Kontext von Überlegungen zum „Web 3.0“ über den Weg gelaufen] — aber ich schweife ab). Unmittelbarste Bestätigung dieser Veränderung ist das Erlebnis, wie ein Redner noch während seines Vortrags per Twitterwall „auseinandergenommen“ wurde und de facto der Lüge (natürlich hatte er die Wahrheit nur ein wenig „gedehnt“ und andere Fakten verschwiegen) überführt wurde.

Bei genauerer Betrachtung birgt diese soziologische Struktur(ierung) aber auch einen Erklärungsansatz für das, was sich in unserer Kirche in den letzten zehn, fünfzehn Jahren entwickelt hat, im allgemeinen und die Blogoezese im besonderen. Als Experten werden im Artikel Journalisten, Ärzte, Lehrer und Ingenieure aufgezählt, wenn man hier die Ärzte durch Priester und die Ingenieure durch Theolog(ieprofessor)en ersetzt, hat man gleich die Lieblingsthemen der blogoezesanen und postmodernen (mitunter meinetwegen auch „traditionalistisch“ angehauchten) „Kirchenkritiker“ erfaßt: Journalisten, die Fakten in einer Weise darstellen, die es ihnen im Gegensatz zu den Fakten selbst ermöglicht, etwas gegen den Papst und die nicht-angepaßten Bestandteile der Kirche zu schreiben; Priester, die ihren eigenen liturgischen Vogel als den Heiligen Geist der Liturgiereform ausgeben; ein Religionsunterricht, in dem man alles mögliche über die Weltreligionen, aber nicht viel Substantielles über Jesus Christus (ge)lernt (hat); und Theologieprofessoren, die vor lauter Detailwissen dermaßen in ihren persönlichen Elfenbeinturm abgedriftet sind, daß natürlich alle anderen daran Schuld sind, daß ihre Vorstellungen nicht wirklichkeitskompatibel sind.

Oder anders gesagt: Das Internet könnte tatsächlich die Quelle für das Erstarken, ich sage mal vorsichtig, des papsttreuen Katholizismus in unseren Landen sein. Weil es eben prinzipiell jedem ohne großen Aufwand möglich ist, die kirchenpolitisch relevanten Grundlagentexte im Wortlaut einzusehen und somit in der Meinungsbildung nicht mehr abhängig von den Experten zu sein, die mitunter die Darstellung der Fakten an ihre vorgefertigte Struktur anpassen. Die Experten haben auch in der Kirche ihre „Gatekeeperfunktion“ verloren, das bloße Wissen ist jedem zugänglich, und entscheidend ist nicht mehr, möglichst detailliert Fakten zu kennen und den Gesprächspartner durch solches Herrschaftswissen zu unterwerfen (ok, das ist jetzt zu böse formuliert, an sich will ich niemandem bewußte böse Absicht unterstellen, aber die braucht es gar nicht, bloßer Irrtum reicht vollkommen zur Erklärung aus), sondern eine dem Gegenüber plausible Deutung und Strukturierung dieses Einzelwissens anzubieten. Das aggressive Reagieren auf die „Verweigerung der Gefolgschaft“, wie sie sich insbesondere in der Blogoezese manifestiert, in Form des persönliche Angriff, der Schubladisierung und des als ewig gestrig Verächtlichmachens läßt sich folglich mit dem Statusverlust erklären, der einen Experten trifft, der nur Fakten, aber keine Strukturierung anzubieten hat, und dabei gar nicht versteht bzw. verstehen kann, warum er plötzlich mit Widerspruch konfrontiert wird, wo er doch der Experte ist, der die Fakten kennt.

Leider scheint in der Theologie wie auch in den kirchlichen Strukturen noch voll das alte Expertentum zu herrschen. Ich hatte einen Professor, der aus dem Stand bis in die Details hinein das Denken eines bestimmten Theologen in einer bestimmten Monographie reproduzieren konnte, aber nicht in der Lage war, seine Vorlesungen so zu strukturieren, daß sich bei seinen Studenten aus diesen vielen Einzelaspekten eine Gesamtkonzeption hätte entwickeln können. Genauso, wenn auch nicht ganz so extrem, ging’s mir übrigens mit dem „Handbuch der Dogmatik“. Da stand für micht ganz viel Blabla drin, mitunter durchaus interessante Details, aber mir fehlte die Struktur, in die ich diese Details hätte einpassen können. Ganz anders in Otts angeblich nachkonziliar einfach nicht mehr zu gebrauchendem „Grundriß der Dogmatik“. Hier gab es knallharte Fakten, mitunter sehr sehr knapp und gedrängt, dafür war das ganze Buch nichts anderes als Druckerschwärze gewordene Struktur; die wichtigsten Seiten dieses Buches sind die mit dem Inhaltsverzeichnis. Noch extremer übrigens in der Summa Theologiae von Thomas von Aquin, den ich genau dafür liebe, in einem einzigen Artikel soviel geballte Details abzuarbeiten, daß man über jeden Satz eine eigene Doktorarbeit schreiben könnte, aber zugleich immer die Gesamtkonzeption im Blick zu haben.

Daß mir zur Schreibweise des Thomas in seinen Summen gerade der Begriff des „Hypertextes“ — egal, wo man anfängt zu lesen, man kommt immer irgendwie zu allem, muß das Werk also nicht in der Linerarität lesen, in der es geschrieben wurde (obwohl es manchmal hülfe 😉 — einfiel, macht es für mich nur noch plausibler, die Grundlage des Wandels im Internet zu sehen.

Nachtrag: Noch mehr Hyptertext ist der Weltkatechismus — und gerade das ist, warum ich ihn dem deutschen Katechismus vorziehe. Beide habe ich noch nie von Deckel zu Deckel gelesen, im Weltkatechismus kann ich aber auf eine konkrete Frage schnell eine knappe Antwort finden, im deutschen würde ich mich dumm und dämlich suchen. Übrigens ist die Frage-Antwort-Form der früheren Katechismen auch eindeutig das Vorbild für die FAQs. 🙂