Die Zeit „zwischen den Jahren“ ist ja immer auch die Zeit der Jahresrückblicke. Wenn ich auf das vergangene Jahr zurückblicke, dann sehe ich zwar viel, was passiert ist, aber eigentlich nur ein wirklich weltbewegendes Ereignis: Die Aufhebung der Exkommunikation der Pius-Bischöfe. Und „weltbewegend“ meine ich nicht im journalistischen Sinne, sondern daß (sofern im weiteren Verlauf hauptsächlich homines bonae voluntatis beteiligt sind) daraus viel Gutes hervorgehen kann.
Natürlich darf man nicht blauäugig erwarten, daß jetzt alles wie von selbst ins Lot kommt, aber zumindest ist nun wenigstens vorrübergehend die Gewöhnung an eine neue schismatische Gegenkirche mit apostolischer Sukzession aufgehalten. Offenbar fühlten sich aber viele in ihrer Gewöhnung gestört, in der sie sich so behaglich eingerichtet hatten – und das auf beiden Seiten! Denn während sich der publizistische Blätterwald auf Williamson stürzte (dem die Ausstrahlung seiner Holocaustleugnung auch nicht ganz unangenehm gewesen zu sein scheint), hörten „tines“ nicht auf, den Papst als Modernisten zu verunglimpfen, der schon als junger Professor und auch heute noch Häresien lehre. Da wird noch viel Gnade vom Himmel fließen müssen, bevor über allen Schützengräben Lilien blühen können!
Damit bin ich auch schon bei einer Einzelpersönlichkeit, die mir dieses Jahr mehrfach aufgestoßen ist: Peter Hünermann. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Hünermann ist ein netter Mensch und ganz sicher ernsthaft und aus aufrichtigem Glauben um die Kirche besorgt; auch will ich seine wissenschaftlichen Verdienste keineswegs in Abrede stellen. Aber mit seinem Artikel in der Herderkorrespondenz, in dem er die Aufhebung der Exkommunikation als „schweren Amtsfehler“ des Papstes bezeichnet, hat er nun wirklich einen Bock geschossen. Mich wundert eigentlich nur, daß das kaum einer bemerkt zu haben scheint!
Denn seine ganze Argumentation setzt voraus, daß die Exkommunikation 1988 nicht nur wegen der unerlaubten Bischofsweihe ausgesprochen wurde, sondern auch wegen Häresie. Nur deswegen kann er fordern, daß die Piusbrüder erst ihren Irrlehren abschwören müßten (um den „Mangel an Reue“, den Hünermann beklagt, mal frei in Klartext zu übersetzen), und behaupten, die dem zuvorkommende Entscheidung des Papstes verstoße gegen das Kirchenrecht und sei mithin ein schwerer Amtsfehler, weil kirchenrechtlich eben die Reue über die Ursache der Exkommunikation vorausgesetzt ist.
Diese Voraussetzung hat er aber zu Beginn seines Artikels erst selbst geschaffen! Dort argumentiert er nämlich mit dem Motu proprio „Ecclesia Dei“ Johannes Pauls II., dem Begleitschreiben zum Dekret der Bischofskongregation, das die Exkommunikation feststellte. In diesem Schreiben äußerte der damalige Papst die Vermutung(!), man könne(!) die Wurzel dieses schismatischen Aktes in einem theologischen Irrtum, näherhin einem unvollkommenen und widersprüchlichen Begriff von Tradition selbst erkennen. Diese Vermutung einer Möglichkeit wird im weiteren Artikel Hünermanns zu einer Begründung der Exkommunikation mit Häresie.
Hünermanns kirchenrechtliche Argumentation muß dem Dogmatiker so letztlich auf die Füße fallen. Nicht im Begleitschreiben, sondern im Exkommunikationsdekret selbst steht die kirchenrechtlich relevante Begründung der Exkommunikation und damit implizit auch die kirchenrechtlich nötige Reue für eine Aufhebung der Exkommunikation. Das hätte ihm spätestens daran auffallen müssen, daß eben nur die vier Bischöfe exkommuniziert waren, aber nicht die Priester der Bruderschaft. Das, sowie das Fortdauern der Suspension, diskutiert er aber allenfalls andeutungsweise am Rande.
Der Fehler, die zwingende Richtigkeit des späteren Schlusses bereits in die Prämissen einzubauen, ist eigentlich ein so simpler und altbekannter Logikverstoß, daß man sich wundern muß, wie er einem solch verdienten Mann unterlaufen kann – zumal er mit dem Artikel Hünermanns allein belegt werden kann, da Hünermann alle notwendigen Informationen mitliefertn (Anmerkung: In Herders „Theologie Kontrovers“-Band zu „Vatikan und Pius-Brüder“ wird auch im „Dokumentation“-Teil nur das Motu proprio „Ecclesia Dei“ aufgeführt, nicht aber das eigentlich Exkommunikationsdekret der Bischofskongregation. Honi soit qui mal y pense…)
Aber vielleicht hängt dieser schwere Denkfehler mit einem anderen Punkt zusammen, auf den ich morgen zu sprechen kommen will.
Mit Hünermanns Text hatte ich mich auch mal beschäftigt.