Kirchenrecht

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Das Grundproblem des Gehorsams ist heute: Wie kann ich gehorsam sein, wenn der, dem ich gehorsam sein soll, selbst nicht gehorsam ist? Wie soll ich damit umgehen, wenn ein Weisungsbefugter Dinge tut oder gar anweist, die er nicht anweisen darf und die ich nicht tun kann, ja darf, ohne Christus zu verleugnen?

Die einfache Antwort lautet: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29).

Klingt gut und klar, hat aber einen gewaltigen Haken: Beschränkt sich der Gehorsam dann nicht darauf, den Vorgesetzten so lange zu gehorchen, wie sie Dinge wünschen und anordnen, die mir in den Kram passen? Und ist das überhaupt noch Gehorsam? Gerade bei kirchlichen Vorgesetzten, Geweihten solchen allzumal, sollte man eigentlich annehmen, daß sie, in persona Christi handelnd, im Normalfall den Willen Gottes besser ausdrücken und vertreten als ich. Dafür sind sie ja da. Wenn ich ihren Anweisungen meine persönlichen Auffassungen über Gott vorziehe, dann ist mein Gehorsam gar kein Gehorsam, sondern zufälliger Gleichklang.

Nein, Gehorsam besteht gerade darin, freiwillig auch das zu tun, was ich nicht von selbst getan hätte, und jemand anderem den Vorrang vor meinen eigenen Meinungen zu geben.

Wo aber ist dann die Grenze? Meint Gehorsam dann tatsächlich blinden Gehorsam, daß ich dem, dem ich gehorsam zu sein mich entschieden habe oder dem gehorsam zu sein mir vorgegeben ist, unter allen Umständen Folge leisten muß? So sehr ich zu Nibelungentreue neige: Μὴ γένοιτο! Aber wenn ich nur dann gehorsam sein darf, wenn ich die Richtigkeit des Befehls eingesehen habe, was bleibt dann vom Gehorsam?!

Die Frage ließ sich für mich nicht lösen und brachte mich in den letzten 10 Jahren regelmäßig in gewaltige Gewissenskonflikte. Des Rätsels Lösung war: der blinde Gehorsam ist eine recht moderne Erfindung, die noch nicht mal 400 Jahre alt ist.

Seine Ursprünge liegen im Zeitalter des Absolutismus, das in etwa mit dem 30jährigen Krieg beginnt. Tatsächlich gibt es die (in meinen Augen ausgesprochen stimmige!) Interpretation des 30jährigen Kriegs als eines Kriegs wider den angestrebten Absolutismus des deutschen (österreichischen) Kaisers. Bereits sein Auslöser zeigt das, nämlich die Einschränkung böhmischer Standesrechte und damit der vor-absolutistischen Libertät, die mehr mit unseren heutigen demokratischen Vorstellungen zu tun hat als die absolutistische Erbmonarchie mit der bis dahin üblichen Wahlmonarchie.

Anders als die Interpretation als nach-reformatorischer Religionskrieg (was nicht heißen soll, daß Religion keine Rolle gespielt hätte) erklärt diese Interpretation auch, warum katholisches Frankreich und protestantisches Schweden am selben Strang zogen und warum sich der katholische Kaiser recht schnell mit der katholischen Liga überwarf. Ironie der Geschichte: Der Kaiser wurde nie zum absoluten Herrscher, die Könige von Schweden und Frankreich schon.

Ebenso erklärt diese Interpretation, die dem Absolutismus selbst dort, wo er legal eingeführt wurde (wie in Schweden), die Legitimität abspricht (weil in Schweden der Reichstag, der die „Envälde“ zum Gesetz machte, von königlichen Truppen umstellt, mithin in seiner Entscheidung nicht frei war) und ihn als Diktatur versteht, die Wurzel der nach-monarchischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts im allgemeinen und warum im speziellen Hitler als großes Vorbild den absolutesten (und willkürlichsten) der absoluten Herrscher, Friedrich II., hatte.

Aber ich schweife ab. Bis zum Absolutismus und selbst noch bei den allgemein als philosophische Begründer des Absolutismus angesehenen Staatstheoretikern Thomas Hobbes und Jean Bodin wurde jede Herrschaft durch einen Vertrag begründet. Und das nicht nur theoretisch, sondern praktisch: Das gesamte vorabsolutistische Krönungszeremoniell drückte den Unterschied zwischen dem einzusetzenden Monarchen und „der Krone“, die Machtbalance zwischen Herrscher und Ständen aus, und der König wurde tatsächlich auf einen gegenseitigen Vertrag verpflichtet, in dem er die ständischen Freiheiten und Privilegien anerkennen und zu schützen versprechen mußte. Entsprechend gehörten ihm auch nicht die Krongüter, sondern er war nur ihr Nutznießer. So versteht man gleich viel besser, welche massive Sprengkraft in Ludwig XIV. Wort: „Der Staat bin ich“, liegt und was die Eigenkrönung absolutistischer Herrscher bedeutet!

Genau darin besteht der eigentliche Knackpunkt des Absolutismus, der häufig über das Zwischenstadium einer noch ständisch-libertär geprägten Erbmonarchie eingeführt wurde: Eine Herrscherdynastie bemächtigt sich des Staates und seines Besitzes. Jegliche dem entgegenstehenden Rechte und Freiheiten waren ihr dabei natürlich ein Dorn im Auge, weshalb sie Aristokratie und Bürgertum gleichermaßen ausschalten mußte. Das gelang in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich gut. Während in Schweden die Envälde in der Regel nach dem Tod des Monarchen wieder abgeschafft wurde, also sobald sich die Stände wieder trauten aufzumucken, gab es niemals eine stärkere und mächtigere absolute Herrschaft als die der Hohenzollern in Preußen. Die deutsche (preußische) Gehorsamstradition und Autoritätsgläubigkeit nimmt hier ihren Ursprung und gebiert hieraus ihren späten Bastard.

Die Idee des absoluten Gehorsams ist also die Erfindung einer illegitimen Diktatur, die zuvor bestehende (und sicher unvollkommene) Freiheitsrechte der Bevölkerung negierte (oder strenger: der Stände, wobei die Rechte und Privilegien der verschiedenen Stände sehr unterschiedlich ausfallen konnten; in manchen Ländern waren z.B. die Bauern in den Standesvertretungen repräsentiert, in anderen nicht). Letztlich maßen sich die absoluten Herrscher den Besitz zunächst der Krondomänen und später des ganzen Landes an – und zwar wörtlich in dem Sinne, daß sie die eigentlichen Eigentümer des Bodens sein. Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?

Natürlich wäre jeder erlaubte Widerspruch gegen solche Vorgänge desaströs. Mithin muß die absolute Herrschaft mit absolutem Gehorsam der Beherrschten einhergehen und ihn mit allen Mitteln – Geheimpolizeisystem, Spitzeltum, willkürliche Verhaftungen und blanke Gewalt – durchsetzen. Der blinde Gehorsam ist geboren.

Wichtig ist, zu verstehen, daß Gehorsam bis dahin an eine Gegenleistung gebunden war. Ein weiterer historischer Exkurs mag das verdeutlichen: Der Ursprung des Feudalwesens lag im Staatsversagen des untergehenden Römischen Reichs. Als dieses seine Bauern nicht mehr vor den vordringenden und marodierenden Germanen schützen konnte, begaben sich jene unter den Schutz lokaler Mächtiger, die eigene Polizei- und Kampftruppen aufbauten. Die Bauern verkauften ihr Land und letztlich sich selbst den regionalen Starken und bekamen im Gegenzug so etwas wie Rechtsdurchsetzung und Schutz vor Angriffen. Ja, das ist stark vereinfacht, aber die dem vorabsolutistischen System zugrundeliegenden Strukturen lassen sich damit tatsächlich besser verstehen: Der König hatte Recht und Schutz zu gewähren. Solange er dies zumindest ernsthaft versuchte, war ihm Gefolgschaft zu leisten. Wesentlich war, daß zumindest dem Versuch nach der Herrscher nach innen das Recht und nach außen militärischen Verteidung garantierte, so schlecht in vormodernen Zeiten der Rechtsschutz tatsächlich auch gewesen ist.

Entsprechend war etwa der Umgang mit Tyrannen kein so großes Gewissensproblem wie für die Verschwörer vom 20. Juli, die persönlich und bedingungslos auf Hitler vereidigt waren. Denn ein Tyrann zeichnete sich gerade dadurch aus, daß er seinen Teil des Vertrags nicht erfüllte und damit seinen Anspruch auf Gehorsam und Gefolgschaft verwirkte, wenngleich dadurch noch lange nicht der Tyrannenmord gerechtfertigt war, der aber infolgedessen auch erst sehr viel später überhaupt als mögliche Notwendigkeit in den Blick rückte. In gewisser Weise waren damit gewisse, wenn auch unvollkommene, vormoderne checks and balances gegeben.

Dasselbe Denken findet sich auch auf kirchliche Vorgesetze bezogen. Womit sich sofort der Konziliarismus erklärt, und mittelbar Gallikanismus, Febronianismus usw. Der Unterschied besteht freilich darin, daß Christus unbedingten Gehorsam fordern kann und darf sowie daß der Christ ihm diesen unbedingten Gehorsam auch leisten darf und muß. Christus kann nicht irren, Er kann nicht täuschen, Er kann nicht mißbrauchen.

Das gilt jedoch nicht so für seine weltlichen Vertreter. Deren Anspruch auf Gehorsam beruht zwar auf dem absoluten Gehorsam, der Christus zu leisten ist, sie können ihn aber nur für Christi Forderungen, nicht aber für ihre eigenen Wünsche beanspruchen. Entsprechend gibt es – bis heute auch ins Detail geklärte – enge Grenzen dessen, was ein Papst unfehlbar tun kann; und von alters her gibt es die Diskussion, ob ein häretischer Papst eo ipso seines Amtes verlustig geht. (Da gibt es praktische Probleme, z.B. wer das feststellen kann, ohne in den Konziliarismus abzugleiten, aber in der Theorie klar: Ja!)

Diese Grenze ist aber nicht durch meine persönlichen Vorstellungen von Christi Forderungen gesetzt, sondern kirchlich gesetzlich geregelt. Der Gehorsam, der dem Vorgesetzten geleistet werden muß, ist begrenzt auf das, was der Vorgesetzte im Rahmen seiner klar definierten Kompetenzen fordern kann. Dabei gilt nicht, daß der Vorgesetzte durch jeden Irrtum oder menschlicher Schwäche geschuldeter Ungeschicktheit den Anspruch auf Gehorsam verwirkt, sondern erst dort wo er wissentlich und willentlich seine Kompetenzen überschreitet.

Entsprechend endet jede Gehorsamsforderung eines kirchlichen Vorgesetzten dort, wo er systematisch:

  • selbst das Recht verletzt – und das nicht, weil er es nicht kennt, obwohl er das natürlich sollte, sondern weil es ihm egal ist (ja, das ist nichts anderes als Willkür);
  • den Schutz der ihm anvertrauten Gläubigen unterläßt (und das nicht, weil er sie vor den Wölfen nicht schützen kann, sondern weil er es, obwohl er könnte, nicht tut!)
  • die kirchliche Lehre leugnet (und das nicht, weil er sich ehrlich irrt, sondern weil ihm die kirchliche Lehre nicht in den Kram paßt!)
  • die Sakramente willkürlich verweigert oder gar nicht mehr spendet (nicht weil er z.B. physisch daran gehindert ist, sondern weil er bspw. zu faul ist, seinen Arsch rechtzeitig hochzukriegen, um dem Sterbenden vor dessen Tod die Sterbesakramente zu spenden).

Das Eintreten dieses Falles ist weiterhin nicht leicht festzustellen, zumal es hier alle möglichen Abstufungen zwischen einmalig und systematisch gibt und man dem Geweihte selbst dann noch für die Forderungen Christi, die er stellt, Gehorsam schuldet. Es bleibt eine Gewissensentscheidung im Einzelfall, die man sich nicht zu leicht machen darf, und sie hängt durchaus von den Umständen ab. Meine Gehorsamsverweigerung muß ultima ratio und verhältnismäßig bleiben, also nicht mehr Unheil anrichten, als ich zu vermeiden trachte.

Das Verständnis eines vertraglich geschuldeten Gehorsams, der ein entsprechendes Wohlverhalten des Vorgesetzten voraussetzt, also auf Gegenseitigkeit beruht, hilft aber, überhaupt einen Weg zu finden, den Gewissenskonflikt zu lösen.